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Landeshauptstadt: Streit Petke-Abdallah beendet

Vergleich zwischen Imam und CDU-Generalsekretär

Der eineinhalb Jahre währende Rechtsstreit zwischen Kamal Abdallah und Sven Petke endete gestern in einer Verhandlung vor dem Potsdamer Landgericht mit einem Vergleich. Petke, Landtagsabgeordneter und mittlerweile Generalsekretär der CDU Brandenburg, hatte im Vorfeld der Landtagswahlen im September 2004 gegenüber Medienvertretern behauptet, Abdallah, Imam der Potsdamer Al-Farouq-Moschee, sei der „Kaplan von Potsdam“ und ein „Hassprediger gegen den Westen, seine Lebensweise und gegen Ungläubige“. Abdallah bestritt diesen Vorwurf, auch gegenüber den PNN: In der Moschee in der Leipziger Straße werde kaum über Politik, sondern über religiöse Themen geredet. Er wehrte sich juristisch und legte im Verlauf der Rechtsstreitigkeiten eine eidesstattliche Erklärung ab, die ihm von Petke vorgeworfenen Äußerungen nicht gemacht zu haben.

Petke gab gestern eine eidesstattlicher Erklärung ab, seine Vorwürfe gegen Abdallah nicht zu wiederholen. Eine Entschuldigung lehnte er ab, gab aber Abdallah zum Abschluss die Hand, wie Richter Brand dies als außergerichtliche Geste des gegenseitigen Ausgleichs vorschlug.

Petkes Position war im Prozessverlauf durch ein Schreiben des Brandenburgischen Verfassungsschutzes vom 11. August 2005 gestärkt worden, in dem bestätigt wurde, in der Potsdamer Moschee sei dafür gebetet worden, „dass Allah dafür Sorge trage solle, dass alle ungläubigen Kreuzträger zu versammeln und in einem Zuge zu vernichten“ seien. Petke stellte gestern dar, dass er vor dem Dilemma gestanden habe, nachdem er von diesen Predigten hörte, sie entweder öffentlich zu machen, ohne seine Quellen nennen zu können, oder darüber zu schweigen. „Ich war überzeugt, dass meine Informationen in die Öffentlichkeit gehören“, so Petke. Sein Anwalt Klaus Baumgart verdeutlichte, dass sein Mandat die Vorwürfe nun nicht mehr äußern muss, da Gleichlautendes auch im Verfassungsschutzbericht Brandenburgs für 2004 vorkam. Der Imam der Al-Farouq-Moschee sollt laut einem Verfassungsschutz-Vermerk 2004 regelmäßig gegen Juden, andere Religionen und den Westen gepredigt und auch Spenden für „Kriege gegen die Ungläubigen“ gesammelt haben. Zudem habe der Imam um Unterstützung islamistischer Rebellen gebeten. Abdallah hat die Vorwürfe bestritten und ging juristisch erfolgreich gegen den Verfassungsschutzbericht 2004 vor. Abdallah durfte darin nicht mehr namentlich mit den angegebenen Hasspredigten in der Potsdamer Moschee in Zusammenhang gebracht werden. gb

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