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Landeshauptstadt: Truppengericht unterm korrekten Wappentier Bundesadler wacht jetzt über die Verhandlungen

Von Erhart Hohenstein Innenstadt - Den Sitzungssaal der seit 1992 in Potsdam untergebrachten Kammern des Truppendienstgerichtes Nord ziert nun endlich der richtige Wappenvogel. Das Gericht, das Teile der früheren Gardehusarenkaserne in der Berliner Straße 27 nutzt, ist eine Bundeseinrichtung, und so wurde der Mitte der 90er Jahre angebrachte rote brandenburgische Adler gegen den schwarzen des Bundes ausgetauscht.

Von Erhart Hohenstein Innenstadt - Den Sitzungssaal der seit 1992 in Potsdam untergebrachten Kammern des Truppendienstgerichtes Nord ziert nun endlich der richtige Wappenvogel. Das Gericht, das Teile der früheren Gardehusarenkaserne in der Berliner Straße 27 nutzt, ist eine Bundeseinrichtung, und so wurde der Mitte der 90er Jahre angebrachte rote brandenburgische Adler gegen den schwarzen des Bundes ausgetauscht. Der Vorsitzende Richter der Kammer 6, Heinrich Schmidt-Hederich, hatte die Unstimmigkeit entdeckt, als er 2001 aus Hannover nach Potsdam versetzt wurde, und im Weiterbildungszentrum (WBZ) der Oranienburger Kreishandwerkerschaft einen Partner gefunden, dessen Tischler das korrekte Wappentier kostenlos anfertigten. Gestern übergab Tischlermeister Dirk Rusch das Hoheitssymbol an Gerichtspräsident Dr. Eric Lingens. Der märkische Adler wird im Zeugenwartezimmer angebracht. Im Potsdamer Truppendienstgericht werden jährlich etwa 30 bis 40 Hauptverhandlungen geführt, in denen es ausschließlich um Dienstvergehen von Bundeswehrangehörigen geht. Die Befehlshaber des Einsatzführungkommandos Potsdam-Geltow, Generalleutnant Friedrich Riechmann, und der 3. Luftwaffendivision mit Sitz in Berlin, Generalmajor Aarne Kreuzinger-Janek, auf die sich die Zuständigkeit der 6. Kammer erstreckt, leiten die Verfahren über ihren Wehrdisziplinaranwalt ein. Dabei kann es um Verkehrsunfallflucht, aber auch um Reisekostenbetrug gehen. Liegt eine Straftat vor, sind dafür die ordentlichen Gerichte, Amts- oder Landgericht, zuständig. Haben sie ihr Urteil gesprochen, wird vor dem Truppendienstgericht das Dienstvergehen extra verhandelt. Mit einem Militärgericht, zum Beispiel der DDR-Zeit, darf es nicht verwechselt werden. Es ist nicht mit Offizieren, sondern mit zivilen Richtern besetzt, die unabhängig von der Bundeswehr ihre Entscheidungen nach der geltenden Rechtsprechung treffen. Dazu werden aufwändige Recherchen zur Persönlichkeit, zur Entwicklung und zur Perspektive des Schuldigen betrieben. Obwohl Heinrich Schmidt-Hederich noch heute gefragt wird, ob er Soldaten in den längst aufgelösten Armeeknast in Schwedt/Oder schickt – Freiheitsstrafen spricht das Truppendienstgericht nicht aus. Seine Mittel sind beispielsweise Degradierung und Kürzung der Dienstbezüge, nach Verkehrsunfällen auch Beförderungsverbot. In schweren Fällen wird die Entfernung aus dem Dienst verhängt oder die Streichung der Ruhebezüge. Wie Präsident Dr. Lingens erläuterte, werden nicht nur Dienstvergehen von Untergebenen verhandelt. Ebenso können Soldaten Beschwerde gegen ihren Vorgesetzten führen. Will ein Offizier einen Soldaten in den Arrest schicken, braucht er dazu vorher die Genehmigung des Truppendienstrichters. In den Beschwerdefällen kann auf Antrag des Klägers sogar Öffentlichkeit hergestellt werden, während sonst kein Publikum zugelassen ist. Solche Anträge seien jedoch äußerst selten, erklärte der Gerichtspräsident, wie auch insgesamt die wegen Dienstvergehens notwendigen Verfahren rückläufig sind.

Erhart Hohenstein

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