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Aus dem GERICHTSSAAL: Über 18 000 Euro verzockt

Unterschlagung: Bewährungsstrafe für Kraftfahrer

Knapp 18 200 Euro unterschlug Ben B.* (37) zwischen Januar und September vorigen Jahres als Kraftfahrer bei Getränke-Lehmann. Der Potsdamer belieferte Gaststätten in Berlin und dem Land Brandenburg. 32 Mal steckte er die bar kassierten Beträge in die eigene Tasche. Dort blieben sie allerdings nicht lange, sondern wanderten in den nächsten Spielautomaten. Jetzt wurde der Mann vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung sowie 200 Stunden unentgeltlicher Arbeit verurteilt.

„Ich war wie in Trance“, erzählte Ben B. „Mir ist erst später bewusst geworden, was ich für einen Mist gebaut habe. Das war mir eine Lehre.“ Die Versicherung des Unternehmens regulierte zwar den Schaden, bat allerdings den Angeklagten zur Kasse. 150 Euro pro Monat sollte er an sie zurückzahlen. Doch Getränke-Lehmann kündigte seinem unredlichen Mitarbeiter fristlos. „Bisher habe ich erst 80 oder 90 Euro begleichen können“, gestand der Spieler zerknirscht. „Es war mir wichtiger, die Miete zu zahlen, um meine Wohnung nicht zu verlieren.“ Allerdings habe er jetzt gute Chancen auf einen neuen Job. „Dann werde ich mich natürlich an die vereinbarten Raten halten“, versicherte Ben B.

„Selbst dann werden Sie 20 Jahre brauchen, um schuldenfrei zu sein“, rechnete Richter Thomas Lange dem Angeklagten vor. „Da Sie ja auch noch sieben Prozent Zinsen zahlen müssen, sind das im Jahr allein 1600 Euro zusätzlich.“

„Ich weiß nicht, ob ich schon spielsüchtig bin“, reflektierte der Angeklagte. „Wenn ich 100 Euro in den Automaten steckte, habe ich 300 Euro gewonnen. Da habe ich weitergemacht. Dann war alles weg.“ Eigentlich habe er stets die Absicht gehabt, das unterschlagene Geld am nächsten Morgen in der Firma abzurechnen. Doch statt der erhofften Gewinne verzockte er seine Beute restlos. „Ich habe mir davon keinen Urlaub und auch kein neues Auto gegönnt“, betonte der werdende Vater beinahe wehleidig.

„In unserem Unternehmen gilt generell: Ware gegen Geld“, berichtete Joachim J.* (46), Verkaufsleiter bei Getränke-Lehmann, im Zeugenstand. Er war der Vorgesetzte des Angeklagten, überführte ihn schließlich der Taten, erstattete Strafanzeige. Ben B. leugnete nicht, ließ sein Schuldanerkenntnis sogar notariell beglaubigen. „Ich dachte immer, wir hätten ein wasserdichtes Sicherheitssystem. Da hatten wir uns wohl getäuscht. Inzwischen läuft bei uns einiges anders“, so der Zeuge. Vom Handeln seines ehemaligen Mitarbeiters sei er geschockt. Ben B. habe vorher jahrelang gute Arbeit geleistet. „Zu seiner Motivation hat er nichts gesagt. Und ich habe ihn auch nicht gefragt.“ (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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