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Dicht: An Groß Glienicker See kommt man nicht weit

© Andreas Klaer

Uferweg in Groß Glienicke: Gutachten zu Enteignung im zweiten Quartal

In diesem Jahr soll eine richtungsweisende Entscheidung fallen. Einen Termin gibt es am Landgericht Neuruppin zwar noch nicht, aber ein Gutachten ist beauftragt.

Im zweiten Quartal des Jahres soll die nächste Entscheidung zum Uferweg in Groß Glienicke fallen. Wie das Landgericht in Neuruppin auf PNN-Anfrage mitteilte, soll ein Sachverständigengutachten zum Grundstückswert eingeholt werden. Dazu sei ein Beweisbeschluss ergangen. „Erfahrungsgemäß kann die Erstellung eines solchen Gutachtens unter Berücksichtigung des Umfangs der Sache durchaus vier bis sechs Monate in Anspruch nehmen“, so ein Sprecher. Verhandlungstermine seien dementsprechend noch nicht anberaumt.

In dem Fall geht es um die Klage eines Seeanrainers gegen die Eintragung eines Wegerechts im Grundbuch durch die Enteignungsbehörde des Landes. Wie berichtet hatte das Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg an der Havel nach einer Berufungsverhandlung im Mai das Urteil des Landgerichts Neuruppin aus dem Jahr 2018 aufgehoben und das Verfahren an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort habe eine erneute Beweisaufnahme zur Frage der Entschädigung stattzufinden. Das heißt, dass eine Wertermittlung durch ein Gutachten beauftragt werden muss.

Enteignungszweck erfüllt

Das OLG hat lediglich die Frage der Entschädigung beanstandet, nicht jedoch die Enteignung selbst. Der Enteignungszweck sei erfüllt, hieß es seinerzeit. Der Bebauungsplan, auf dessen Grundlage die Enteignung entschieden wurde, sei wirksam. Die Abwägung der Stadt zwischen den Erholungsinteressen der Allgemeinheit und den Eigentumsinteressen der Anrainer sei nicht zu beanstanden.

Das Verfahren gilt als Musterfall. Insgesamt laufen 19 Enteignungsverfahren zum Uferweg am Groß Glienicker See. In der Hälfte der Fälle hat die Enteignungsbehörde bereits zugunsten der Landeshauptstadt entschieden. Die betroffenen Eigentümer haben der Entscheidung widersprochen, so dass auch hier das Landgericht Neuruppin entscheiden muss.

Seit Jahren sperren mehrere Grundstücksbesitzer den Weg. Daraufhin hatte die Stadt beim Land deren Enteignungen beantragt. Grundlage ist der Bebauungsplan, den die damalige Gemeinde Groß Glienicke 1999 vor ihrer Eingemeindung nach Potsdam beschlossen hatte. 

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