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Landeshauptstadt: Uferweg muss frei bleiben

Eindeutige Lösung mit Rechtssicherheit gesucht

Eindeutige Lösung mit Rechtssicherheit gesucht Groß Glienicke - Der Weg entlang des südlichen Ufers am Groß Glienicker Sees hat grundsätzlich öffentlich zu bleiben. Das sollte nach Meinung der Sozialdemokraten rechtlich eindeutig geklärt werden, so SPD-Ortsvorsitzende Doris Langenhoff auf der jüngsten Zusammenkunft des Ortsvereins. „Wir brauchen eine eindeutige Lösung für den gesamten Uferweg.“ Als stellvertretende Ortsbürgermeisterin habe sie an einem Treffen mit Vertretern der Stadt teilgenommen und davon den Eindruck mitgebracht: Die Potsdamer Verwaltung möchte dem Konflikt mit den Anwohnern der Ufergrundstücke ausweichen und rät daher zum Kauf des Weges durch die Kommune. Das kann der frühere SPD-Gemeindevertreter Franz Blaser nicht ganz verstehen. „Die Gemeindevertretung hat bereits 1990 ihr Wegerecht für die Gemeinde gesichert“, sagte er. Das müsse einfach rechtlich zu Ende geführt werden, dazu sei jetzt auch eine klare Position des Ortsbeirats angebracht. Eine eindeutige Klärung würde Rechtssicherheit auch für die Anlieger bringen, denn dann seien Haftung bei Benutzung des Weges und seine Instandhaltung rechtlich geklärt, gab Blaser zu bedenken. Erst kürzlich war der Weg an den letzten beiden Grundstücke in der Uferreihe versperrt, Anfang Juli wurden die Absperrungen durch das Potsdamer Ordnungsamt beseitigt (PNN berichteten). Zur Vorgeschichte: Im April 1999 hatten einige Anwohner den Uferweg durch hohe Bauzäune gesperrt. Sie hatten nach dem so genannten Mauergesetz von 1997 gekauft, die Grundstücke reichen bis unmittelbar an das Seeufer. Im Oktober 1999 erließ das Amt Fahrland eine Beseitigungsverfügung für die Absperrungen, im Februar 2000 hatte das Potsdamer Verwaltungsgericht einen Gegenantrag der Anlieger abgelehnt. Am 1. April 2000 war dann der Uferweg wieder frei zugänglich. Doch gilt diese Regelung nur für die damals beteiligten Anlieger. „Für die die beiden neuen gilt das Urteil nicht“, erläuterte der frühere Bürgermeister Daniel Dörr und Jurist jüngst den PNN. Was aus seiner Sicht aber wichtig sei: Die Kommune muss bei einem gewidmeten Weg zwar nicht kaufen, aber für dessen Benutzung die Eigentümer „mit dem Kauf der Dienstbarkeit“ entschädigen. W. Gutzeit

W. Gutzeit

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