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Aus dem GERICHTSSAAL: Umstrittenes Blitzerfoto

Amtsgericht identifiziert Autobahn-Raser

Aus dem GERICHTSSAALAmtsgericht identifiziert Autobahn-Raser Dietmar D.* (44) bestreitet vehement, die Person auf dem Blitzerfoto zu sein. Deshalb erhob er auch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, der ihm zur Last legt, am 14. Oktober vorigen Jahres mit seinem Renault auf der Autobahn nahe Potsdam die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 27 Stundenkilometer überschritten zu haben. In einem mündlichen Ordnungswidrigkeits-Verfahren vor dem Amtsgericht hatte der vermeintliche Raser jetzt Gelegenheit, sich zu äußern. „Ich habe damals mit einem Bekannten eine Wohnung in Leipzig leer geräumt und drei Tage lang entsprechend viele Sachen transportiert. Deshalb hatte ich mir noch einen kleinen Laster gemietet“, berichtet Dietmar D. Den hätten sein Helfer und er wechselseitig gefahren, ebenso seinen Privat-Pkw, der gleichfalls zum Transport benutzt wurde. Am Tag der Geschwindigkeitskontrolle habe sein Bekannter Torsten T. am Steuer des Renault gesessen, da ist sich Dietmar D. ganz sicher. Deshalb müsse eigentlich er die 50 Euro Ordnungsgeld zahlen. Aufmerksam betrachtet sich der Richter die Vergrößerung des Messfotos, vergleicht sie mit einem gleichfalls in der Akte befindlichen Passbild des Betroffenen. Dann fordert er: „Neigen Sie freundlicherweise einmal den Kopf zur Seite.“ Dietmar D. tut, wie ihm geheißen. Der Vorsitzende schaut auf das Profil des vor ihm Sitzenden, danach erneut auf das Lichtbild und bittet Torsten T.* (47) in den Zeugenstand. Auch er muss sich einer eingehenden Musterung seiner Gesichtszüge unterziehen. Dann bestätigt er, sowohl den Renault des Betroffenen als auch den Miet-Lkw gefahren zu haben. Der Verteidiger plädiert darauf, Dietmar D. vom Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung freizusprechen. „Auf dem Foto ist eindeutig Torsten T. zu erkennen, der allerdings eine gewisse Ähnlichkeit mit meinem Mandanten aufweist“, betont er. Der Richter hat offenbar die besseren Augen. „Torsten T. hat einen gekrümmten Nasenrücken. Die Nase des Betroffenen ist gerade. Er hat außerdem längere Ohrmuscheln und schmalere Wangen als der Zeuge.“ Auch die Augenbrauen beider Männer würden gravierende Unterschiede aufweisen. Das Gericht ist von der Fahreridentität des Dietmar D. überzeugt und verurteilt ihn – wie im Bußgeldbescheid aufgeführt – zu einem Denkzettel von 50 Euro. (*Namen geändert.) Hoga

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