zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Verordnung zieht Kritik nach sich

Die seit Juli 2005 gültige Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Schülern wird vom Behindertenbeauftragten der Stadt sowie von der Schulverwaltung Potsdam nach ersten Praxismonaten kritisiert. Bei dem zweistufigen Modell werde in der Stufe eins geprüft, ob die Schülerin oder der Schüler in der allgemeinen Schule ausreichend gefördert werden kann oder ob eine sonderpädagogische Förderung erforderlich ist, erklärte Dietmar Weiberlenn am Mittwoch im Bildungsausschuss.

Die seit Juli 2005 gültige Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Schülern wird vom Behindertenbeauftragten der Stadt sowie von der Schulverwaltung Potsdam nach ersten Praxismonaten kritisiert. Bei dem zweistufigen Modell werde in der Stufe eins geprüft, ob die Schülerin oder der Schüler in der allgemeinen Schule ausreichend gefördert werden kann oder ob eine sonderpädagogische Förderung erforderlich ist, erklärte Dietmar Weiberlenn am Mittwoch im Bildungsausschuss. Der Bereichsleiter der Schulverwaltung Potsdam bezeichnete das Modell als teilweise kontraproduktiv. Denn dadurch werde erst während dieses Prozesses beziehungsweise in Stufe zwei überprüft, ob ein sonderpädagogischer Bedarf für das Kind nötig sei. Schulleiter hätten bereits bei der Schulverwaltung geklagt, dies überfordere die Kapazitäten einiger Einrichtungen. Weiberlenn erklärte, ob ein Kind verhaltensauffällig sei oder nicht könne bereits in den Kindergärten und der Vorschule erkannt werden. jab

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false