zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Verwaltung hat gegen Satzung verstoßen Straßensanierung: Anlieger nicht informiert

Die Stadtverwaltung hat seit dem Jahr 2000 in mindestens acht Fällen Anlieger nicht korrekt über geplante Straßenbaumaßnahmen informiert. Damit hat sie gegen die geltende Satzung verstoßen.

Die Stadtverwaltung hat seit dem Jahr 2000 in mindestens acht Fällen Anlieger nicht korrekt über geplante Straßenbaumaßnahmen informiert. Damit hat sie gegen die geltende Satzung verstoßen. Darin steht, dass die Anlieger, die gesetzlich verpflichtet sind die Arbeiten mit zu finanzieren, „frühzeitig“ unterrichtet werden müssen. Eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung, die gestern dem Hauptausschuss vorgelegt wurde, besagt zudem, dass die Stadt sich teilweise auf eine Satzung bezogen hat, die so nach einem „richterlichen Hinweis“ des Potsdamer Verwaltungsgerichts nicht anwendbar sei. Daraus resultierten 16 Klagen gegen die Stadt, die noch beim Verwaltungsgericht anhängig seien, sowie 59 Widersprüche gegen die ausgestellen „Beitragsbescheide“ und zwei Straßenbaumaßnahmen, die noch mit den betroffenen Anliegern „abgerechnet“ werden müssten.

Für Aufsehen gesorgt hatte in jüngster Zeit vor allem der Fall Florastraße. Dort habe die Verwaltung die „Beitragspflicht“ der Anlieger nach eigenen Angaben nur „global“ angesprochen. Aus einem Vermerk vom 4. August 2000 gehe zudem hervor, dass eine Bürgerbeteiligung aus „zeitlichen Gründen“ nicht habe stattfinden können. Trotzdem hatte die Verwaltung den teilweise ahnungslosen Bürgern kurz vor der Verjährungsfrist Ende 2005 Beitragsbescheide geschickt. Die Stadt habe nun aber ihre Forderungen an die Anlieger der Florastraße bis auf weiteres ausgesetzt, sagte gestern Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD). Beschwerden gab es im Januar auch von Anwohnern aus der Virchow- und Potsdamer Straße. Sie sollen ebenfalls nicht über die Bauarbeiten informiert worden sein.

Nicht ersichtlich wird in der Mitteilungsvorlage, wie viele Anlieger über geplante Straßenbaumaßnahmen nicht nur informiert, sondern tatsächlich auch befragt wurden. Die Satzung schreibt diese Befragung offensichtlich vor – lehnen die Anlieger eine Straßensanierung ab, müssen die Stadtverordneten entscheiden. Dies sei seit dem Jahr 2000 dreimal der Fall gewesen, so die Verwaltung. Insgesamt seien 50 beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen durchgeführt und 2,3 Millionen Euro eingenommen worden. Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz betonte gestern im Hauptausschuss, die Anlieger seien gesetzlich dazu verpflichtet, ihren finanziellen Beitrag zu leisten – auch wenn sie vorher nicht informiert oder befragt wurden. Dies habe eine Prüfung des städtischen Rechtsamtes ergeben. Diese sollen die Stadtverordneten auf Nachfrage des Grünen-Fraktionschefs Peter Schüler demnächst zur Kenntnis bekommen.

Offen blieb gestern zudem, ob die Verstöße gegen die Satzung und das Anwenden der vor Gericht nicht stichhaltigen Satzung für die Stadt finanzielle Folgen haben wird. Die SPD-Fraktion will deshalb in der kommenden Stadtverordnetenversammlung beantragten, dass das städtische, aber „weisungsunabhängige Rechnungsprüfungsamt“ der Stadt alle beitragspflichtigen Straßenausbauten untersucht. SCH

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false