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Landeshauptstadt: Was ist, wenn ?

Damit am Sonntag auch wirklich nichts mehr schief läuft: Antworten auf die sieben wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl

Damit am Sonntag auch wirklich nichts mehr schief läuft: Antworten auf die sieben wichtigsten Fragen zur Bundestagswahl Was muss ich zur Wahl mitnehmen? Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung. Auf der Benachrichtigung sind auch die Adresse des Wahllokals und die Bestätigung über den Eintrag ins Wählerverzeichnis eingetragen. * * * Was passiert, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung verloren habe? Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. Wichtig: Ausweis mitnehmen. Wer sich nicht sicher ist, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, sollte sich mit dem zuständigen Wahlamt in Verbindung setzen. Die Adresse findet man in Zeitungen und öffentlichen Bekanntmachungen. * * * Was passiert, wenn ich am Wahltag krank werde und nicht zum Wahllokal gehen kann? Dann müssen Angehörige oder Freunde mit einer Vollmacht des Erkrankten bis 15 Uhr beim örtlichen Wahlamt (in Potsdam das Stadthaus) die Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der Vollmacht muss der Antrag begründet werden. Nach der Wahl des Erkrankten müssen die Wahlunterlagen dann bis 18 Uhr im Wahlamt abgeben werden. * * * Wie wähle ich? Die Erststimme gilt dem favorisierten Direktkandidaten des Wahlkreises, die Zweitstimme der Landesliste der favorisierten Partei. * * * Kann ich bei der Wahl auch nur eine Stimme abgeben? Ja. Der Stimmzettel ist gültig. Nur die Stimme (Erst- oder Zweitstimme), die nicht abgegeben wurde, wird als ungültig gewertet. * * * Muss ich in der Wahlkabine wählen? Ja, und zwar alleine. * * * Kann ich auch mit Bleistift mein Kreuz machen? Ja. Beim Auszählen gilt das Vier-Augen-Prinzip, so dass kein Wahlhelfer Kreuze ausradieren kann.

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