zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Wer schlägt, muss gehen!

Diskussion über Gewaltschutzgesetz im Autonomen Frauenzentrum

Diskussion über Gewaltschutzgesetz im Autonomen Frauenzentrum Innenstadt - Wegen häuslicher Gewalt mussten die Beamten im Polizeischutzbereich Potsdam von Januar bis August des vergangenen Jahres bei 134 Soforteinsätze eingreifen. Das sagte Olaf Diehl, Opferschutzbeauftragter der Polizei, gegenüber PNN. Dabei seien 40 Platzverweise erteilt worden. Damit seien diese Einsätze im Vergleich zum Jahr 2003 gestiegen. „Das liegt aber nicht daran, dass die Gewaltbereitschaft gestiegen ist“, so Diehl. Vielmehr sei durch das Gewaltschutzgesetz die Anzeigenbereitschaft der Opfer von häuslicher Gewalt gewachsen. Noch immer betrifft häusliche Gewalt vor allem Frauen – bundesweit liegt die Zahl bei 80 Prozent. Mit dem im Januar 2002 in Kraft getretenen Gewaltschutzgesetz soll es den Betroffenen erleichtert werden, den gewalttätigen Partner schneller aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen. Am Mittwoch hatte Potsdams neue Gleichstellungsbeauftragte Sabina Scheuerer zu einem Erfahrungsaustausch in das Autonome Frauenzentrum geladen, um erste Ergebnisse bei der Umsetzung des Gesetzes zu präsentieren. „Die Wohnungsverweise kann die Polizei direkt vor Ort aussprechen nach dem Grundsatz: Wer schlägt, muss gehen“, erklärte Sarina Jegutidse, Anwältin für Familienrecht in Potsdam. Bis zu zehn Tagen kann so ein „Platzverweis“ dauern. „Für die Frauen schaffen diese Wohnungsverweise oft einen Freiraum, den sie brauchen, um professionelle Beratung und Hilfe in Anspruch zu nehmen“, betonte Psychologin Lydia Sandrock von der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Potsdam. Dabei habe sich die Zusammenarbeit mit der Polizei als sehr hilfreich erwiesen. Die Polizei informiere die betroffenen Frauen von der Beratungsstelle des Autonomen Frauenzentrums. So sinke die Hemmschwelle, sich mit ihren Problemen an andere zu wenden. „Das Gewaltschutzgesetz bietet neben dem Strafverfahren eine Reihe zivilrechtlicher Schutzmöglichkeiten“, erklärte Anwältin Sarina Jegutidse. So bestehe die Möglichkeit bei gemeinsamen Mietverträgen, dass dem Opfer das alleinige Bleiberecht in der Wohnung befristet zugesprochen werde. „Das Gewaltschutzgesetz hat eine Reihe von Lücken geschlossen und ermöglicht in vielen Fällen eine schnelle Entscheidung.“ Außerdem habe dieses Gesetzes betroffene Frauen selbstbewusster gemacht. Doch noch immer gibt es zu viele Frauen, die ihr Anzeige zurückziehen, beklagte die Anwältin. „Die Frauen machen oft einen langfristigen Ablösungsprozess durch, bei dem es immer wieder zu Rückschlägen kommen kann“, erklärte Psychologin Lydia Sandrock.Angela Gencarelli

Angela Gencarelli

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false