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Landeshauptstadt: Wer verursachte den Unfall mit dem Nissan wirklich?

Angeklagter bestreitet, zur Tatzeit am Tatort gewesen zu sein

Angeklagter bestreitet, zur Tatzeit am Tatort gewesen zu sein AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Sicher ist, den Unfall in unmittelbarer Nähe des Gerichtsgebäudes gab es wirklich. Unstrittig ist auch der Schaden in Höhe von 1300 Euro an dem von einem Nissan-Geländewagen touchierten Golf. Doch dann beginnen die Ungereimtheiten. Bernd M.* (41) auf der Anklagebank soll laut Staatsanwaltschaft am Vormittag des 10. Juni 2003 der Fahrer des Geländewagens gewesen sein, der beim Ausparken in der Hegelallee den benachbarten Pkw berührte und dann einfach davon fuhr. Die Juristen nennen das Unfallflucht, der Angeklagte redet von einem Irrtum. Er habe den Nissan in Babelsberg angemietet, später jedoch einen Kollegen gebeten, den Wagen in der Nähe des Jägertors abzustellen und den Autoschlüssel in einen Firmenbriefkasten in der Lindenstraße zu werfen, berichtet der in der Messe- und Veranstaltungsbranche Tätige. Während der vermeintlichen Unfallzeit um 10 Uhr habe er mit einem Bekannten im Café „Staudenhof“ gefrühstückt, um die Mittagszeit an einem Meeting bei seinem Auftraggeber teilgenommen, so Bernd M. Am Nachmittag habe er den Jeep wieder bei der Autovermietung abgeliefert. Ein Schaden sei ihm dabei nicht aufgefallen. Der Polizeibeamte Hüksel U. (35) sollte an jenem Tag als Zeuge beim Amtsgericht aussagen. Er parkte sein Auto ebenfalls am Jägertor, als er einen „mörderischen Knall“ hörte. „Ich schaute mich um und sah bloß noch einen grünen Jeep wegfahren“, berichtet der Ordnungshüter. Am Steuer des Wagens habe der Angeklagte gesessen. „Erkennen Sie ihn zweifelsfrei wieder?“, vergewissert sich die Vorsitzende. Der Zeuge ist sich hundertprozentig sicher. „Er hatte zwar damals hellere und vollere Haare als jetzt, aber er war es. Bis vorhin wusste ich ja nicht mal, wozu ich heute hier aussagen soll. Aber als ich den Herrn auf dem Flur sah, fiel mir die Unfallflucht sofort wieder ein.“ Die Richterin blättert in der Akte. „Bei der Personenbeschreibung, die Sie bei der Polizei abgegeben haben, sprachen sie von einem etwa 30-jährigen Unfallverursacher, der ungefähr 1,85 Meter groß gewesen sein soll“, hält die Richterin dem Zeugen vor. Der Angeklagte misst 1,76 Meter und ist über zehn Jahre älter. Hüksel U. lässt sich nicht beirren. „Ich kann nun mal nicht so gut schätzen. Aber er ist es.“ Bernd M. trage sein Haar stets so wie heute, beteuert Lutger W. (37). Und er bestätigt, an besagtem Vormittag mit dem Angeklagten gefrühstückt zu haben. Auch eine Sekretärin des Unternehmens, für das der vermeintliche Unfallflüchtling damals tätig war, betont, den Mann stets mit der selben Haarfrisur gesehen zu haben. Ob Bernd M. am 10. Juni vorigen Jahres an der obligatorischen Mittagsbesprechung teilnahm, vermag sie allerdings nicht mehr zu sagen. Ohne den Kollegen des Angeklagten, der den Nissan zur fraglichen Zeit in Besitz hatte, und den Geschäftsführer der Firma, der bestätigen kann, dass Bernd M. an der Konferenz teilnahm, zu hören, könne kein Urteil gesprochen werden, befindet das Gericht. Der Prozess wird am 12. Februar fortgesetzt. (*Name von der Redaktion geändert.)

Gabriele Hohenstein

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