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Landeshauptstadt: Wessen Blut klebt wirklich an der Pistole?

Von Gabriele Hohenstein Für Alexander A.* (27) steht viel auf dem Spiel.

Von Gabriele Hohenstein Für Alexander A.* (27) steht viel auf dem Spiel. Der Sozialhilfe-Empfänger soll in der Nacht des 3. Mai 2003 – betrunken und unter dem Einfluss von Drogen stehend – den damals 20-jährigen Konstantin K. in dessen Wohnung überfallen, ihm zahlreiche Schläge mit dem Griff einer Schreckschusspistole versetzt, den Jugendlichen zudem geschlagen und mit den Füßen getreten haben. Im Fall einer Verurteilung droht dem u. a. mehrfach wegen Körperverletzung, schwerer räuberischer Erpressung, schweren Raubes, Verstoßes gegen das Waffen- sowie Betäubungsmittelgesetz Verurteilten eine empfindliche Strafe. Sein ebenfalls alkoholisierter und „bekiffter“ Kumpel Patrick C. – ihm wird demnächst der Prozess gemacht – soll sich an der Prügelorgie jener Mainacht beteiligt haben. Alexander A. bestritt die schweren Vorwürfe gestern vor Gericht, gab allerdings zu, einem Gast des Wohnungsmieters den Pistolenlauf einmal über den Kopf gezogen zu haben, da er sich von ihm bedroht fühlte. Was sein Kumpel mit Konstantin anstellte, entziehe sich seiner Kenntnis. Er habe sich die ungeladene Waffe gegriffen, als sich sein Nachbar Patrick C. und der Angeklagte gewaltsam Zutritt zu seiner Wohnung verschafften, berichtete das Opfer Konstantin K.* im Zeugenstand. Er sei sofort gegen die Wand im Flur gestoßen, dann ins Wohnzimmer gedrängt worden. „Wer mir die Pistole abnahm, weiß ich nicht mehr. Aber ich bin mir sicher, dass der Angeklagte mindestens 20 mal damit zugehauen hat“, so Konstantin K., der durch die Misshandlung mehrere Kopfplatzwunden, Hämatome, eine Nasenbeinfraktur sowie einen gebrochenen Daumen erlitt. Als vermeintlicher Komplize hätte Patrick C.* (21) . ein Aussageverweigerungsrecht. Davon machte der Arbeitslose keinen Gebrauch. Allerdings trug er nicht wirklich zur Erhellung des Geschehens bei. Er habe sich von dem später Zusammengeschlagenen „etwas zu rauchen“ holen wollen, den Angeklagten im Schlepptau gehabt. „Als die Tür aufging, stand Konstantin schon mit der Knarre im Anschlag da. Ich habe ihm ein paar geknallt.“ Was sein Kumpel Alexander A. machte, habe er nicht gesehen. Ronny O.* (20) – er hielt sich damals ebenfalls in der Wohnung des Opfers auf – sprach im Zeugenstand von einer „Hinrichtung“ durch den „völlig in Rage“ geratenen Angeklagten. Dessen Verteidiger regte an, die sichergestellte Schreckschusswaffe auf Blutspuren untersuchen zu lassen, was unverständlicherweise bisher nicht geschah. Folge man den Angaben seines Mandanten, dürfe sich auf dem Pistolenlauf lediglich das Blut der einen Person befinden, deren Misshandlung der Angeklagte zugab. Amtsrichterin Judith Janik setzte das Verfahren bis zur Klärung dieser brisanten Frage aus. (*Namen geändert.)

Gabriele Hohenstein

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