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Landeshauptstadt: Widerspruch gegen Datenauskünfte

Bürger können Widerspruch gegen die Vermittlung ihrer Daten bei den Meldebehörden einlegen, teilte die Stadtverwaltung Potsdam mit. Die Behörden können in besonderen Fällen Auskünfte über Namen und Anschriften volljähriger Einwohner erteilen.

Bürger können Widerspruch gegen die Vermittlung ihrer Daten bei den Meldebehörden einlegen, teilte die Stadtverwaltung Potsdam mit. Die Behörden können in besonderen Fällen Auskünfte über Namen und Anschriften volljähriger Einwohner erteilen. Im Paragraph 33 des Meldegesetzes wird geregelt, dass die Stadtverwaltung beispielsweise an politische Parteien, an Initiatoren von Volksbegehren oder an Adressbuchverlage diese Daten weiter reichen kann. Jeder Bürger hat jedoch das Recht, eine Übermittlungssperre zu erwirken. Dafür liegt laut Stadtverwaltung ein entsprechendes Blatt im Bürgerservice für die Bürger bereit. Das Formular „Antrag auf Übermittlungssperre Melderegister“ kann sich jeder Bürger auch aus dem Internetportal der Stadt Potsdam herunterladen. Nachdem sie es ausgefüllt und unterschrieben an die Stadtverwaltung geschickt haben, gilt die Sperre unbefristet bis auf Widerruf. Bereits eingelegte Widersprüche können außerdem gegen die Möglichkeit der Meldebehörde, Auskünfte über das Internet zu erteilen, ergänzt werden. PNN

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