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Homepage: Wut bei den Lehramtlern

Umstellung auf neue Studienordnungen verursacht Probleme. Studienkonzepte nur bedingt kompatibel

In diesen Tagen blicken viele Lehramtsstudenten mit Sorge auf den Kalender. An der Universität rückt eine Welle von Prüfungen heran. Der Zeitdruck für die Lehramtsstudenten mit Staatsexamen steigt. Bis zum Ende des Wintersemesters, so hat die Uni den betroffenen Studierenden mehrfach mitgeteilt, müssen sie ihre Zwischenprüfung angemeldet haben. Dies ist so in den Studienordnungen der jeweiligen Fächer geregelt. Sollte Studierenden die rechtzeitige Anmeldung nicht gelingen, möchte die Universitätsleitung, dass sie in einen Bachelor-Studiengang wechseln. Viele sind dem Problem schon zuvor gekommen und sind freiwillig gewechselt.

„Ich verspüre Wut“, sagte eine Studentin den PNN. Die Germanistin empfand das Vorgehen der Uni bei der Umstellung zu den neuen Bachelor- und Masterstudienordnungen als „unprofessionell und verantwortungslos“. Schon bei der Einführung der neuen Abschlüsse zum Wintersemester 2004/05 habe es nicht genug konkrete Informationen gegeben. Dennoch sei den Studierenden nahe gelegt worden, möglichst schnell in den neuen Bachelor für Lehramt zu wechseln. Wer nicht wechselte, bekam später mehrfach Post von der Universität. In Briefen und E-Mails wurde den Lehramtsstudenten mitgeteilt, dass sie sich bei ihrem Studium beeilen müssten.

Weshalb die Studierenden aber ausgerechnet bis zum 31. März dieses Jahres ihre Zwischenprüfungen ablegen sollen, war an der Universität auf Nachfrage der PNN nicht in Erfahrung zu bringen. „Wie dieser Termin zustande kam, lässt sich heute nicht mehr rekonstruieren“, sagte Uni-Sprecherin Janny Armbruster. Der letzte Termin für die Anmeldung eines ersten Staatsexamens in einem altbekannten Lehramtsstudiengang ist der 30. September 2011. Auch ohne Termindruck mehr als genug Zeit, meinen viele Studierende und die Vertreter des AStA.

Die Umstellung der Lehramtsstudiengänge erfolgt im Rahmen der europaweiten Vereinheitlichung der Studienabschlüsse, dem so genannten Bologna-Prozess. In der Vergangenheit hat der AStA der Uni immer wieder beklagt, dass dieser Vorgang schlecht an die Studierenden kommuniziert wurde. So auch in diesem Fall. Es gab viele Rückfragen an die Fachschaften, den AStA und die Fachstudienberatungen. Aus der Sicht eines Studierendenvertreters kursierten über lange Zeit unterschiedliche Deutungen, wie mit dem Termin umzugehen sei. So steht in den geltenden Studienordnungen, die Prüfung könne längstens bis zum 31. März abgelegt werden. In Briefen an die Studierenden deutete die Uni-Leitung den Passus so: Nur die Anmeldung zur Prüfung müsse bis zum 31. März erfolgen. Auch kam die Frage auf, ob es in der Praxis genüge, nur ein Studienfach von mehreren zur Prüfung anzumelden.

Diese Unklarheiten haben dazu beigetragen, dass die Umstellung bei Studierenden auf wenig Verständnis traf. Besonders die Durchsetzung des Termins hatte Zorn entfacht. So hatte die Uni-Leitung zeitweilig vorgesehen, Lehramtlern ohne Zwischenprüfung die Rückmeldung zum Sommersemester zu verweigern. Sie hätten zunächst eine verpflichtende Studienberatung aufsuchen müssen. Diese „Rückmeldesperre“ empfanden viele angesichts der schlechten Informationspolitik der Uni als Bevormundung. So blieb es bei Erklärungsversuchen des AStA: Es gehe nur darum, die neuen Studienangebote auszulasten und die alten Studiengänge so schnell wie möglich einzustellen. Die Uni wiederum begründet den umstrittenen Termin mit der so genannten Fürsorgepflicht gegenüber den Studierenden. Es müsse gewährleistet sein, dass alle ihr gewähltes Studium beenden könnten, so Uni-Sprecherin Janny Armbruster.

Der Wechsel der Studiengänge kann für Studierende zu großen Problemen führen. Altes und neues Studienkonzept sind nur bedingt kompatibel. Dies hat das Rektorat den Studierenden in einem den PNN vorliegenden Brief auch mitgeteilt. Das Anrechnen bisher erbrachter Studienleistungen für den neuen Studiengang sei „sehr aufwändig“, heißt es dort. Genauere Informationen zu dieser Problematik fehlen jedoch in dem Schreiben. Für Studierende kann dies bedeuten, dass bereits erbrachte Studienleistungen verloren gehen oder ein weiteres Mal geprüft und benotet werden müssen. In dem genannten Brief heißt es ohne weitere Erklärung, eine rechtzeitige Anmeldung zur Zwischenprüfung sei „zu empfehlen“. Wer aber die Frist bis zum 31. März versäume, müsse zwangsläufig in den neuen Studiengang wechseln.

Der Senat, das höchste Gremium der Universität, hat sich zuletzt am 11. Januar mit der Debatte beschäftigt. Dabei kam es wenige Wochen vor dem Verstreichen des Termins zu endgültigen Regelungen. Wie die Uni inzwischen mitgeteilt hat, können sich betroffene Studierende ohne Zwischenprüfung doch zum Sommersemester zurückmelden. Der Termin des 31. März bleibe jedoch bestehen. Studierende müssen sich bis zum 31. März bei ihren Prüfungsausschüssen melden. Nach AStA-Informationen ist es aber nun möglich, bei den Prüfungsausschüssen Lösungen für problematische Einzelfälle zu finden. Lehramtler werden also weiter auf ihre Kalender blicken. Und auf die amtlichen Mitteilungen zur Senatssitzung vom 11. Januar.

Mark Minnes

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