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Landeshauptstadt: Zwangsgeld angedroht

Anwalt der Gesetzestreuen will Kulturministerium zum Umsetzen eines Gerichtsurteils zwingen

Anwalt der Gesetzestreuen will Kulturministerium zum Umsetzen eines Gerichtsurteils zwingen Mit einem Antrag auf Zwangsvollstreckung beim Verwaltungsgericht Potsdam will der Rechtsanwalt der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde e.V., Jens Robbert, jetzt das brandenburgische Kulturministerium zur Umsetzung eines Gerichtsurteils zwingen. Bereits am 10. Mai dieses Jahres gab das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) den Gesetzestreuen recht, die auf Gleichbehandlung geklagt hatten. Das Urteil wurde am 10. Juli 2005 rechtskräftig. Seit dem Jahr 2000 hatte das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur die im Landeshaushalt zur Förderung jüdischer Glaubensgemeinschaften eingestellten Mittel ausschließlich der Jüdischen Gemeinde Land Brandenburg zugewiesen; entsprechende Förderanträge der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde waren immer negativ beschieden worden. Die orthodoxe Gemeinde habe aber einen Anspruch auf öffentliche Förderung, urteilte das Gericht in Frankfurt (Oder). Vor fünf Jahren erhielt nur die Jüdische Gemeinde umgerechnet 153388 Euro aus der Kasse der Landesregierung. Die Mittel müssen nun laut Urteil neu verteilt werden. Das Verwaltungsgericht empfahl, die Fördermittel entsprechend der Mitgliederzahl der Gemeinden aufzusplitten. „Bis heute ist kein Bescheid bei meinen Mandanten eingegangen“, erklärt Anwalt Robbert, der den Eindruck gewonnen habe, das Ministerium wolle die Sache aussitzen. Noch bevor die von ihm beantragte Zwangsvollstreckung ausgeführt werde, werde dem Kulturministerium eine Frist gesetzt, binnen der es reagieren muss. Verstreiche diese, müsse das Ministerium ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 10000 Euro zahlen. „Wir haben doch noch Zeit“, sagte gestern Holger Drews, Pressesprecher im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, den PNN auf Anfrage. Ab dem Inkrafttreten des Urteils bis zur Umsetzung des Richterspruchs blieben seiner Behörde drei Monate. Bis zum 10. Oktober also werde das Kulturministerium einen Bescheid formulieren, „mit dem alle Beteiligten zufrieden sein können“. Diese Auskunft bekamen die rund 50 Mitglieder der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde, die vor rund drei Wochen vor dem Ministeriumsgebäude demonstriert hatten, nicht (PNN berichteten). Die Demonstranten hatten unter anderem wegen ihrer „antisemitischen Förderpolitik“ den Rücktritt der zuständigen Ministerin Johanna Wanka (CDU) gefordert. Diese war nach eigenem Bekunden vom Urteil des Oberverwaltungsgericht überrascht worden. Die Vorinstanz habe anders entschieden, behauptete damals Johanna Wanka. Tatsächlich hatte auch das Verwaltungsgericht Potsdam die Bevorzugung der Jüdischen Landesgemeinde gerügt und ebenfalls das Ministerium zur Gleichbehandlung aufgefordert. Es sei schwer, das Geld zuzuweisen, hatte die Ministerin nach dem Richterspruch weiter erklärt, da ihr die Größe der Gesetzestreuen Jüdischen Landesgemeinde nicht bekannt sei. Inzwischen dürfte sie die Mitgliederzahl kennen. Bis zum kommenden Montag jedenfalls will das Kulturministerium das Verwaltungsgerichtsurteil nun umgesetzt haben. Nicola Klusemann

Nicola Klusemann

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