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Aus dem GERICHTSSAAL: Zwei Rottweiler tagelang in kleine Laube gesperrt Gastwirt der Tierquälerei angeklagt/1000 Euro Buße

Aus dem GERICHTSSAAL Ergrimmt betrachtet Amtsrichterin Kerstin Devriel die Fotos in der Akte. „Die Hunde haben die gesamte Laube zugekotet.

Aus dem GERICHTSSAAL Ergrimmt betrachtet Amtsrichterin Kerstin Devriel die Fotos in der Akte. „Die Hunde haben die gesamte Laube zugekotet. Sie können mir nicht erzählen, dass die Tiere Auslauf hatten. Als die Polizisten die Hütte öffneten, soll ihnen beißender Geruch entgegengeschlagen sein.“ Mario M. (47, Name geändert) schüttelt den Kopf. Der Ex–Gastronom soll seine zwei damals fünfjährigen Rottweiler zwischen dem 17. und 20. Mai 2002 in ein zehn Quadratmeter großes Gerätehaus Am Alten Rad gesperrt haben – ohne Wasser, Futter und frische Luft. Nachbarn, denen das anhaltende Gebell der Vierbeiner zu denken gab, alarmierten die Polizei. Laut Staatsanwaltschaft befanden sich die Hunde bei ihrer Befreiung durch die Beamten in einem „erheblich ausgemergelten Zustand“. Sie wurden in die Obhut des Tierheims gegeben. Mario M. erhielt einen Strafbefehl über 1000 Euro wegen Tierquälerei, gegen den er prompt Einspruch einlegte. Seiner Ansicht nach mussten die Rottweiler nicht darben. In der daraufhin anberaumten Hauptverhandlung erklärt er: „Dass die Hunde gekotet haben ist ein Indiz dafür, dass sie auch etwas zu fressen bekamen.“ Außerdem sei er nicht mit seiner Familie – wie von den Nachbarn vermutet – im Pfingsturlaub gewesen, sondern habe im Schweiße seines Angesichts in der damals von ihm gepachteten Gaststätte gearbeitet. Zum Beleg dessen präsentiert Mario M. ein mehrseitiges Schriftstück, in dem er minutiös belegt, wann er seine Tiere fütterte, ihnen auf seinem Grundstück Freilauf und Zuwendung gewährte. „Außerdem stand ständig ein Zehnliter-Wassereimer in der Laube.“ Als die Ordnungshüter am Pfingstmontag anrückten und leere Fressnäpfe vorfanden, hätten die Hunde ihren wöchentlichen Fastentag gehabt, so der Angeklagte. „Der ist wichtig für ihr Wohlbefinden.“ Im übrigen seien die Rottweiler nie ausgemergelt gewesen. Sie hätten sich – laut Gutachten der Amtstierärztin – gesund und gepflegt präsentiert. Eigentlich trage seine Vermieterin Schuld an dem ganzen Dilemma, meint Mario M. Sie habe ihm untersagt, die Tiere während seiner Abwesenheit in der Wohnung zu halten. „Sie hatte Angst, dass sie dann ihre Treppe zerkratzen oder das ganze Haus zerlegen.“ Deshalb sei der Geräteschuppen geräumt und als provisorische Hundehütte genutzt worden. „Waren meine Partnerin und ich Zuhause, haben wir die Hunde selbstverständlich in den Wohnbereich geholt“, beteuert Mario M. Da habe es allerdings von der Vermieterseite auch Stress gegeben. „Hier war es nicht der zu wenige, sondern der zu viele Auslauf im Garten, der angeblich die Nachbarn störte.“ Während der bewussten vier Tage sei er wegen beruflicher Überlastung nicht in der Lage gewesen, die Laube zu reinigen, gibt der einstige Wirt zu. Dies sei aber die einzige Verfehlung, die man ihm vorwerfen könne. Dem hält die Vorsitzende entgegen: „Das kann jetzt ein ganz langer Prozess werden, in dem wir noch viele Zeugen hören, die das Gegenteil bestätigen. Wir können aber auch kurzen Prozess machen, wenn Sie in sich gehen und Ihren Fehler eingestehen.“ Mario M. berät sich mit seinem Anwalt, danach gibt er folgende Erklärung ab: „Es war auf jeden Fall nicht gut für die Hunde. Ich wollte ihnen aber kein Leid antun. Sie waren wie meine Kinder.“ Das Gericht stellt das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro an die Staatskasse ein. Hoga

Hoga

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