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Postweg in Michendorf. Der Komposter steht auf der Straße.

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Potsdam-Mittelmark: Ärger am Gartenzaun

Viele Michendorfer verlängern ihren Garten auf die Straße. Dagegen will das Ordnungsamt jetzt angehen

Von Eva Schmid

Michendorf – Blumenschalen, Pollern und Steinen wird in Michendorf jetzt der Kampf angesagt. Das Rathaus will Hausbesitzern, die ihr Grundstück in den Straßenbereich verlängern, Einhalt gebieten. Dafür legen die Gemeindevertreter jetzt eine neue Sondernutzungssatzung fest.

„In der Michendorfer Poststraße gibt es besonders viel Wildwuchs“, so der Fachbereichsleiter für Öffentliche Ordnung, Karl-Heinz Oed. Von Ordnungsdienstlern wurde sogar ein Kompostbehälter gesichtet, der vor dem Gartenzaun auf der Straße steht. „So etwas hat im öffentlichen Raum nichts zu suchen“, betonte Oed am Mittwochabend in der Ordnungsausschusssitzung. Auch Blumenschalen außerhalb des Grundstücksbereichs seien, wenn man es genau nehmen würde, eine Ordnungswidrigkeit, ergänzte die neue Ordnungsamtschefin Nicole Mroncz.

Für Steine, Poller, Pfosten und Blumenschalen bräuchte man eigentlich eine Genehmigung: „Denn grundsätzlich sind Absperrungen unter 60 Zentimeter Höhe untersagt“, so Mroncz. Den Wildwuchs vor Grundstücken will die Verwaltung nicht per se verbieten: „Alles, was nicht behindert oder gefährdet, versuchen wir zu belassen“, so Oed. Dazu zählten Blumenschalen. Steine dagegen seien tabu. „Die sieht man vom Auto aus schlecht, man kann leicht dagegenfahren.“

Doch gegen die Eigentümer, die den Straßenraum vor dem Haus gestalten, kann das Rathaus bislang nichts machen: Die Ordnungswidrigkeiten werden in der aktuellen Satzung nicht thematisiert, jahrelang haben sie niemanden gestört. Im Gegenteil, die Praxis sei geduldet worden, so Oed. Jetzt will man das ändern.

Losgetreten wurde das Thema durch eine neue Ordnungsamtsmitarbeiterin, die bei ihren Touren durch die Gemeinde einiges entdeckte, was vermeintlich gegen die öffentliche Ordnung verstieß. Wie berichtet hatte sie mit ihrem Eifer besonders die Hobbygärtner aus Stücken und Fresdorf verschreckt, die ihr Obst und Gemüse auf kleinen Verkaufstischen vor ihrem Haus verkauften. Sie schoss Fotos und informierte die Betroffenen, dass sie für den Verkaufsstand eine geringe Gebühr bezahlen müssten und eine Genehmigung bräuchten. Das führte bei den Michendorfern zu Kopfschütteln. Der Leiter des Bereichs Öffentliche Ordnung kündigte an, eine Lösung zu finden.

Jetzt können zumindest die Hobbygärtner aufatmen: In der neuen Satzung, die von den Gemeindevertretern diskutiert wird, könnte festgelegt werden, dass mobile Verkaufsstände bis zu drei Quadratmetern Fläche gebühren- und genehmigungsfrei sind.

Zudem soll geregelt werden, wie mit Klappaufstellern vor Geschäften und mobilen Fahrradständern umgegangen werden soll. Die Verwaltung schlägt vor, Werbetafeln und Fahrräder im Straßenraum zu erlauben, wenn sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten und auf dem Gehweg noch genügend Platz für Fußgänger bleibt. Noch offen ist, ob das die Gemeindevertreter so billigen.

„Wichtig ist, dass die Satzung kein Schildbürgerstreich ist“, betonte Ulrike Wunderlich (Grüne) im Ordnungsausschuss. Sie will eine Satzung, die einfach und unkompliziert ist. Besonders Gewerbetreibende sollten aus ihrer Sicht keine Steine in den Weg gelegt werden. „Wir können über die Vielfalt von Unternehmen, die es hier gibt, froh sein.“ Für eine verständliche und konkrete Formulierung sprach sich auch Gerhard Mühlbach (SPD) aus. Eva Schmid

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