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Potsdam-Mittelmark: Aufruhr am Stolper Weg

LEG verlangt Grundbucheintrag für 25-jährige Bindungsfrist / Bürgermeister soll intervenieren

LEG verlangt Grundbucheintrag für 25-jährige Bindungsfrist / Bürgermeister soll intervenieren Kleinmachnow. Aufruhr am Stolper Weg: Die LEG, die als Entwicklungsträger die Kleinmachnower Siedlung vor allem für Restitutionsopfer im Auftrag der Gemeinde errichtet hat, konfrontiert die Hausbesitzer mit der Forderung, eine Sicherungshypothek ins Grundbuch eintragen zu lassen. Bis 31. Oktober soll ein notariell beglaubigter Eintrag vorgenommen werden, dass ein Weiterverkauf von Haus und Grundstück nicht vor Ablauf einer 25-jährigen Bindungsfrist erfolgt. Brisant: Das Schreiben kommt zu einem Zeitpunkt, in dem nach Auftrag der Gemeindevertreter Bürgermeister Wolfgang Blasig (SPD) das Innenministerium um Prüfung gebeten hat, ob die Bindungsfrist auf zehn Jahre reduziert werden kann. Ursprünglich war in den Kaufverträgen fixiert, Haus und Hof nicht vor Ablauf von 25 Jahren weiter zu verkaufen. Denn den ehemals von Rückübertragungsansprüchen betroffenen Kleinmachnowern wurden beim Erwerb der Grundstücke am Stolper Weg Sonderkonditionen gewährt: Statt des Verkehrswertes von 430 Mark wurden von der Gemeinde 240 Mark je Quadratmeter verlangt. Das Land förderte die Erschließung des Areals mit 5,25 Millionen Mark. Beide Förderungen wurden miteinander verbunden. Um Spekulation zu verhindern, wurde die Bindungsfrist von 25 Jahren festgelegt. Wer eher verkauft, hat die damalige Differenz zwischen Verkehrs- und Verkaufswert an die Gemeinde und gewährte Fördermittel ans Land zurück zu zahlen. Durch Tod, Scheidung, Arbeitsplatzwechsel, Krankheit und Pflegefälle gibt es inzwischen Härtefälle, die einen Verkauf vor Ablauf der Frist notwendig machen. Da die Entwicklungsmaßnahme abgeschlossen ist und Spekulation verhindert worden sei, bemühen sich zahlreiche Gemeindevertreter um eine Reduzierung der Frist. Im Bauministerium, das damals die Erschließungskosten förderte, gibt es allerdings Bedenken, ob ein solches Entgegenkommen möglich ist. Daher hat die Gemeinde das Innenministerium um eine rechtliche Bewertung gebeten. Inmitten diese Prüfung platzt nun die LEG-Forderung, die Bindungsfrist von 25 Jahren im Grundbuch festzuschreiben. Mit „vollkommenen Unverständnis“ reagierten die Gemeindevertreter von PDS und SPD sowohl auf das Ansinnen der LEG wie auch auf den Zeitdruck. Falls dessen Ursache im laufenden Liquidationsverfahren der Landesgesellschaft liege, sei sich entschieden dagegen zu verwahren, so SPD-Fraktionschef Bernd Bültermann. Einstimmig folgten die Gemeindevertreter am Donnerstag einem Antrag von SPD und PDS, wonach Bürgermeister Wolfgang Blasig beauftragt wurde, die LEG als Treuhänder der Gemeinde unverzüglich zum Einstellen ihrer Aktivitäten zum Eintrag der Sicherungshypothek aufzufordern. Zudem sollten bereits angeschriebene Käufer im Stolper Weg durch die LEG unverzüglich informiert werden, dass eine Bewilligung zu den Sicherungshypotheken vorerst nicht erforderlich ist. Dritte Forderung an die LEG: „In einem Schreiben ist sich bei den Betroffenen für die verursachte Verunsicherung zu entschuldigen.“ Bürgermeister Blasig hatte mit dem Auftrag keinerlei Probleme. Er nannte Zeitpunkt und Inhalt der LEG-Post „absolut unglücklich“. Peter Könnicke

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