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Potsdam-Mittelmark: Bauordnung verhindert Straßenbau Eigentumsnöte in ältester Straße Neuseddins

Seddiner See · Neuseddin - Die Schmiedestraße, die älteste Straße Neuseddins, muss saniert werden. Der Bürgersteig ist eine Stolperfalle und ein Schmutzwasserkanal für das Oberflächenwasser muss gebaut werden.

Seddiner See · Neuseddin - Die Schmiedestraße, die älteste Straße Neuseddins, muss saniert werden. Der Bürgersteig ist eine Stolperfalle und ein Schmutzwasserkanal für das Oberflächenwasser muss gebaut werden. Nachdem bekannt wurde, dass auf die Eigentümer der Häuser eine Beteiligung von etwa 180000 Euro zukommt, entstand Unsicherheit unter den Anliegern. Der Ortsbeirat nahm sich der Problematik an und behandelte das Thema in seiner Sitzung. Problematisch ist, dass die Käufer der Reihenhäuser seit Jahren auf ihre Grundbucheintragung, die Voraussetzung für Hypotheken ist, warten. Ohne Eintragung dürfte kein Käufer bereit sein, sich an den Straßen-Sanierungskosten zu beteiligen. Schon die erfolgten Restaurierungen wurden von den Bewohnern aus eigener Tasche gezahlt, ein Bankkredit war nicht drin. Grund: Zwar wurden die zwischen 1919 und 1925 entstandenen Reihenhäuschen durch das „Bundeseisenbahnvermögen“ in den vergangenen Jahren den Nutzern und Interessenten verkauft. Doch die Brandschutzvorschriften und die neue Bauordnung lassen eine Teilung der Häuser, wie sie beim Verkauf sinnhafterweise vorgenommen wurde, nicht zu. Zum Beispiel durchgehende Balken im Dachgeschoss sind laut neuer Bauordnung nicht mehr zulässig. Um mehr Klarheit zu schaffen, hat sich der Ortsbeirat über den gegenwärtigen Stand informiert. Nach einer vom Architekten Langer erstellten baulichen Studie, die sich auf den Nutzungszustand, den Brandschutz und wesentliche Konstruktionselemente bezieht, wurde vom Bundeseisenbahnvermögen bei der zuständigen Behörde ein Antrag auf Abweichung gestellt. Sobald der Bescheid für einen Reihenhausblock vorliegt, werden die Probleme mit den Käufern separat abgestimmt, um die baulichen Mängel zu beheben. Nach einer Überprüfung kann dann die Eintragung ins Grundbuch erfolgen. „Ein erster positiver Bescheid für einen Block liegt bereits vor“, sagt der Ortsbürgermeister Uwe Fanselow. „Das zeigt, dass es vorangeht.“ PNN

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