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Aus dem GERICHTSSAAL: „Die Gäste hatten viel Glück!“

Prozess um Brandanschlag auf City-Café fortgesetzt

Aus dem GERICHTSSAALProzess um Brandanschlag auf City-Café fortgesetzt Werder – Am letzten Tag der Beweisaufnahme um den Brandanschlag auf das City-Café in Werder kamen vor dem Landgericht gestern Polizeizeugen zu Wort. Ihre Aussagen kommentierten die drei Angeklagten mit betontem Desinteresse. Die Staatsanwaltschaft wirft Stephan L. (19), Daniel K. (23) und Werner G. (41) versuchten Mord, versuchte schwere Brandstiftung sowie gefährliche Körperverletzung vor. Aus Rache über den Hinauswurf aus dem Lokal in der Nacht des 30. Dezember 2004 soll Stephan L. – im Einvernehmen mit den beiden anderen – einen Molotowcocktail durch eine Fensterscheibe des Cafés in der Straße Unter den Linden geschleudert haben. Der Brandsatz entflammte die Haare eines jungen Mannes und sorgte für Panik unter den Gästen. (PNN berichteten.) Stephan L. hatte an einem der vorhergehenden Prozesstage zugegeben, er und seine Kumpane hätten dem Gaststättenbetreiber „nur eins auswischen“ wollen. Werner G. habe vorgeschlagen, sich für den Rausschmiss mit „Mollis“ zu rächen und vier leere Bierflaschen zur Verfügung gestellt. Gemeinsam habe man die Molotowcocktails hergestellt. Stephan L. habe dann einen gezündet und durch die Scheibe geworfen. Danach seien sie geflüchtet. „Ich habe mir nicht überlegt, dass Menschen durch unser Handeln zu Tode kommen könnten“, beteuerte der u. a. wegen unerlaubten Waffenbesitzes, mehrfachen Diebstahls, Sachbeschädigung und vorsätzlicher Körperverletzung Vorbestrafte. Während Stephan L. und Daniel K. unmittelbar nach der Tat von der Polizei gestellt werden konnten, seitdem in Untersuchungshaft sitzen, wurde Werner G. erst am nächsten Morgen in seiner Wohnung festgenommen. Jens D. (35) von der Polizeiwache Werder erinnerte sich gestern, der wegen Bedrohung, Nötigung und Beleidigung Vorbestrafte habe äußerst aggressiv auf den ungebetenen Besuch reagiert. „Er konnte sich überhaupt keinen Reim darauf machen, weshalb wir ihn so früh aus dem Bett holen“, so der Beamte. Der Rechtsmediziner Dr. Jörg Semmler (54) errechnete die alkoholische Beeinflussung der drei Männer zur Tatzeit. Sie lag bei Stephan L. zwischen 1,02 und 1,45 Promille. Daniel K. hatte zwischen 1,36 und 1,77 Promille intus, als der Brandsatz gezündet wurde. Einen Anlass zur Schuldminderung sah der Gutachter bei beiden alkoholgewöhnten Angeklagten nicht. Auf mindestens 1,6, maximal 2,73 Promille brachte es Werner G. In seinem Fall sei eine erhebliche Schuldminderung nicht auszuschließen. Die Gäste im City-Café hätten riesiges Glück gehabt, führte der Rechtsmediziner weiter aus. Beim Aufprall der mit Benzin gefüllten Bierflasche auf die Fensterscheibe sei der größte Teil der Flüssigkeit außen heruntergelaufen. „Wenn sich das Benzin im Inneren des Lokals entzündet hätte, wären die Folgen für die am Fenster sitzende Gruppe verheerend gewesen. Die Übertragung des Brandherdes auf die Opfer erfolgt sehr schnell. “ Die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage werden für den 23. November erwartet. Hoga

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