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Aus dem GERICHTSSAAL: Dienstunterlagen entzogen

Aus dem GERICHTSSAAL Seddiner See/Potsdam – Als seinem Mandanten im März 2004 von der Gemeindeverwaltung Seddiner See fristlos gekündigt wurde, habe man ihm mehrere Vorwürfe gemacht, die sich im Nachhinein alle als haltlos erwiesen haben, betont der Verteidiger von Frank F.* am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht.

Aus dem GERICHTSSAAL Seddiner See/Potsdam – Als seinem Mandanten im März 2004 von der Gemeindeverwaltung Seddiner See fristlos gekündigt wurde, habe man ihm mehrere Vorwürfe gemacht, die sich im Nachhinein alle als haltlos erwiesen haben, betont der Verteidiger von Frank F.* am zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht. So soll der Ex-Bauamtsmitarbeiter Daten gelöscht und die Arbeitszeiterfassungsbögen unterstellter Gemeindearbeiter veruntreut haben. Doch so ganz weiß, wie es sein Rechtsanwalt darstellt, ist die Weste des Geschassten wohl doch nicht. Entgegen der betriebsinternen Anordnung, jeder Mitarbeiter habe seinen eigenen Zeiterfassungsbogen am Monatsende von seinem Vorgesetzten abzeichnen zu lassen, ihn danach im Personalbüro zu hinterlegen, reichte Frank F. (40) – bis auf ein Original – dort sämtlich Kopien zur Verwahrung ein. Er erklärte dies am ersten Prozesstag damit, er habe Angst gehabt, dass irgendwer in seinen Originalen herumschmieren, um ihm – da bereits auf der Abschussliste stehend – weiter zu schaden (PNN berichteten). Als er nach der Kündigung sein Büro umgehend räumen musste und von seinem Vorgesetzten aufgefordert wurde, alle dienstlichen Unterlagen herauszugeben, sei er nicht auf die Idee gekommen, dass damit auch seine Originalbögen zur Erfassung der Gleitarbeitszeit gemeint sein könnten, so der jetzige Vertreter im Nebenjob (PNN berichteten). Der Staatsanwalt sieht den Straftatbestand des Verwahrungsbruchs als erwiesen an. „Der Angeklagte hat dem Dienstgebrauch dienstliche Unterlagen entzogen. Auf einen konkreten Schaden kommt es nicht an“, betont er und plädiert, Frank F. zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je zehn Euro zu verurteilen. „Die Schuld des Angeklagten ist gering. Dennoch kann er nicht freigesprochen werden“, befindet die Vorsitzende Richterin Kerstin Devriel und urteilt so, wie vom Vertreter der Anklage beantragt. (*Name von der Redaktion geändert) Hoga

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