zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Freie Bahn für Windkraftanlagen

Gericht erklärt Plan für nichtig / Regionalversammlung verpasst Heilungschance

Teltow - Für Betreiber und Investoren von Windkraftanlagen ist es derzeit günstig, Vorhaben auch außerhalb der im Regionalplan festgelegten 13 Eignungsgebiete in Angriff zu nehmen. Zum einen hat das Oberwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Teilplan „Windenergienutzung“ vor wenigen Wochen für unwirksam erklärt, weil er falsch bekannt gemacht worden ist.

Der veröffentlichte Plan wies einen anderen Kartenausschnitt aus als der Entwurf innerhalb des Genehmigungsverfahren. Zum anderen hat es die Regionalversammlung auf ihrer Sitzung am Donnerstag versäumt, den Fehler, der sich lediglich auf die Bekanntmachung und nicht auf den Inhalt bezieht, schnell zu heilen. Das Gremium war schlichtweg nicht beschlussfähig, weil zu wenig Mitglieder anwesend waren. Die Sitzung fiel aus Vertreter in der Regionalversammlung sind die Landräte von Potsdam-Mittelmark und Havelland sowie Bürgermeister und Kreistagsabgeordnete der beiden Landkreise, Potsdams Oberbürgermeister und Stadtverordnete. Teltows Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) zornig: „Das ist am Rande der Peinlichkeit.“ Auf der Tagesordnung stand nicht nur die Stellungnahme zu dem Gerichtsurteil und die Frage, ob dagegen Beschwerde eingelegt oder besser eine nachträgliche Heilung des Formfehlers vorgenommen werden soll.

Der in zwei Jahren erarbeitete Teilplan hat Gebiete in der Region Havelland-Fläming festgelegt, die für Windkraftanlagen geeignet sind. In der Regionalen Planungsstelle geht man davon aus, das der unwirksame Plan nicht zwingend bedeutet, dass nun sofort außerhalb dieser Gebiete Windräder entstehen. Aber man gibt zu: „Betreiber können ihre Karten als neu gemischt betrachten.“ pek

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false