zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Heute Wahl des Vizelandrats

Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Bündnisgrünen zurück

Potsdam-Mittelmark - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat den Weg für die Wahl von Christian Stein (CDU) zum 1. Beigeordneten und Vizelandrat von Potsdam-Mittelmark frei gemacht. Am Dienstag habe das OVG die Beschwerde der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen gegen einen vorangegangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam zurückgewiesen, heißt es in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung des Landratsamtes. Somit könne der Kreistag auf seiner heutigen Sitzung in Belzig über die Wahl entscheiden.

Die Bündnisgrünen wollten von den Richtern die Rechtmäßigkeit des von Landrat Lothar Koch (SPD) eingebrachten Personalvorschlags prüfen lassen. Bereits das Verwaltungsgericht Potsdam hatte jedoch festgestellt, dass eine einzelne Kreistagsfraktion in dieser Frage nicht antragsberechtigt sei (PNN berichteten). Dies sei nun vom OVG bestätigt worden, teilte die Sprecherin des Landratsamtes, Andrea Metzler, mit. Demnach habe die Minderheitsfraktion auch die Wahl eines Beigeordneten durch die Kreistagsmehrheit hinzunehmen. Für diese Wahl sei die Zustimmung aller Fraktionen nicht erforderlich.

Landrat Koch äußerte sich zufrieden über die Entscheidung des OVG: „Der Richterspruch hat gezeigt, dass wir richtig lagen: Ein starker Beigeordneter braucht das Vertrauen des Landrats und der Kreistagsmehrheit. Ich hoffe, dass sich die Kreistagsabgeordneten zum Wohle des Landkreises für Herrn Stein aussprechen“, betonte er. Das gelte auch für die Grünen-Fraktion. „So wenig ich Verständnis für die gerichtlichen Kapriolen habe, lade ich sie dennoch ein, mit unserem Kandidaten vertrauensvoll zusammenarbeiten“ so Koch.

Die Koalitionsparteien von CDU, SPD, FDP und FBB hatten bereits vor Beginn der Ausschreibung deutlich gemacht, dass sie die Wahl des bisherigen Kreistagsvorsitzenden Christian Stein zum Vize-Landrat unterstützen werden. Die Grünen hatten indes darauf verwiesen, dass der Vizelandrat laut Landkreisordnung die Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst besitzen sollte, Christian Stein als Diplom-Forstwirtschaftler und Revierförster jedoch nur eine Befähigung für den gehobenen Dienst habe. Zwar sehe das Gesetz für die neuen Bundesländer noch Ausnahmen vor, doch müsse grundsätzlich geprüft werden, ob dies 15 Jahre nach der Wende noch zeitgemäß sei. Diese Frage bleibe nach wie vor ungeklärt, sagte Grünen-Fraktionschef Axel Mueller gestern. Hagen Ludwig

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false