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Potsdam-Mittelmark: Keine Windräder auf der Glindower Platte

Verwaltungsgericht gab Klage der Stadt statt

Verwaltungsgericht gab Klage der Stadt statt Werder - Die der Firma Enersys erteilte Genehmigung zur Errichtung von vier Windkraftanlagen auf der Glindower Platte ist gestern vom Verwaltungsgericht Potsdam aufgehoben worden. Damit habe das Gericht einer Klage der Stadt Werder stattgegeben, teilte Beigeordnete Beate Rietz (SPD) der Presse mit. Die Stadt Werder, die sich im Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Potsdam bzw. beim Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) – damals noch erfolglos – gegen die Genehmigung des Landesumweltamtes Brandenburg gewandt hatte, begrüßte das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichts. „Es zeigt sich, dass unser konsequentes Vorgehen gegen die Genehmigung richtig war“, betonte Beate Rietz. Zur Begründung des Urteils habe sich das Verwaltungsgericht Potsdam im Wesentlichen auf den Teilregionalplan „Windenergienutzung“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming gestützt. Zwar trat dieser erst zum 4. März 2005 in Kraft. Bereits zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung habe jedoch ein Entwurf vorgelegen, der die Errichtung von Windenergieanlagen auf der Glindower Platte ausschloss. Rechtsanwalt Geßner von der Potsdamer Anwaltskanzlei Dombert, die die Stadt Werder in dem Rechtsstreit vertrat, sagte dazu: „Die Glindower Platte wurde von der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming aufgrund ihres hohen Wertes für Natur und Landschaft und ihrer Bedeutung als regionaler Aussichtspunkt von Anfang an als ungeeignet für Windkraftanlagen eingeschätzt.“ Wegen dieses hohen Schutzanspruches habe sich die Stadt Werder immer gegen die Errichtung von Windenergieanlagen auf der Glindower Platte gewandt. ldg

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