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Aus dem GERICHTSSAAL: Kooperation zahlte sich aus Zwei Jahre Bewährung für Handel mit Ecstasy

Aus dem GERICHTSSAAL Groß Kreutz - In der Untersuchungshaft packte Marcel M.* (21) aus.

Aus dem GERICHTSSAAL Groß Kreutz - In der Untersuchungshaft packte Marcel M.* (21) aus. Der junge Mann aus Groß Kreutz rutschte während der Lehrzeit in Stuttgart ins Drogenmilieu ab. Zurück in der Heimat näherte sich ihm ein über die Grenzen bekannter Dealer seines Heimatortes, klopfte auf den Busch, ob Marcel M. ihm behilflich sein könne, seine Kontakte ins Altbundesgebiet auszuweiten. Der Groß Kreutzer – heillos abhängig und stets knapp bei Kasse – willigte ein, dem inzwischen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilten Drogenhändler als Handlanger zu dienen. Doch Marcel M. agierte offenbar laienhaft. Er ging der Polizei im Dezember vorigen Jahres ins Netz. Kurzentschlossen machte er reinen Tisch, hatte durch seine Aussagen großen Anteil, dass die Staatsanwaltschaft gegen 100 vermeintliche Mitglieder eines bundesweit agierenden Rauschgifthändlerringes Anklage erheben konnte. Trotzdem musste sich Marcel M. jetzt wegen zweifacher Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Rauschgiftbesitzes in erheblicher Größenordnung – laut Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei um Verbrechen – vor dem Jugenschöffengericht verantworten. Die Kriminalbeamten, die die Telefone der Dealer abhörten, überführten ihn, im Oktober am „Verticken“ von 5000 Ecstasy-Tabletten beteiligt gewesen zu sein. Zwei Monate später waren es 9637 Partypillen, die den Weg von Groß Kreutz Richtung Stuttgart nehmen sollten, zudem diverse Mengen an Kokain, Haschisch und Amphetaminen. Auch während der Verhandlung redet Marcel M. nicht lange um den heißen Brei. Große finanzielle Vorteile habe er von seinen Kurierdiensten nicht gehabt, berichtet der inzwischen Arbeitslose. „Die Untersuchungshaft hat mir die Augen geöffnet.“ Mit Hilfe von Medikamenten sei es ihm gelungen, seine Drogensucht zu besiegen. „Meine neue Freundin hasst das Zeug. Wenn ich wieder anfange, geht sie. Und mein Bruder hat mir angedroht, den Kontakt zu meiner kleinen Nichte zu unterbinden, falls ich rückfällig werde“, so Marcel M.. Seit der Haftbefehl unter strengen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden sei, wohne er wieder bei seiner Mutter, die ihn in jeder Beziehung unterstütze. „Und ich spiele auch wieder im Verein Fußball.“ Der Angeklagte könne froh sein, dass die Festnahme dem Treiben ein Ende setzte, meint das Jugendschöffengericht und verurteilt Marcel M. zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, sowie 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Ohne seine Kooperation wäre die Strafe höher ausgefallen. (*Namen geändert.) Hoga

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