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Potsdam-Mittelmark: Kostenlast gemindert

Wer in Teltow ein Eckgrundstück besitzt, muss künftig beim Straßenausbau weniger zahlen

Teltow - Nur noch zwei Drittel des „umlagefähigen Aufwandes“ sollen Teltower Hausbesitzer künftig für den Bau ihrer Straße zahlen, wenn ihr Grundstück an zwei Straßen grenzt.

Ähnlich wie bereits in Stahnsdorf will nun auch Teltow eine Vergünstigungsregelung beschließen. Zwar bedeutet das für die Stadt weniger Einnahmen. Doch soll mit dieser Ermäßigung auf die ungleiche Belastung reagiert werden, die Besitzern von Eckgrundstücken bisher zu tragen hatten. Die neue Erschließungsbeitragssatzung sieht aber auch vor, dass Friedhöfe, Sportanlagen, Freibäder, Campingplätze und Dauerkleingärten an den Kosten beteiligt werden und zwar mit einem Faktor von 0,3, der mit der Fläche zu multiplizieren ist. Im Bauausschuss war dieser Faktor allerdings ein Grund dafür, das Papier zurückzuziehen. Denn Eberhard Adenstedt (CDU/Grüne) erinnerte daran, dass es einst in diesem Gremium Konsens gab, für die Dauerkleingärten einen Faktor von 0,5 anzuwenden.

Anders sah das der Finanzausschuss, der dem Papier seine Zustimmung gab. Ein Grund war, dass in Kürze vom Amt die anteiligen Kostenbescheide für den Bau der Walther-Rathenau-Straße ausgestellt werden müssen. Ein weiterer Grund: der Finanzausschuss will sich nicht in seine fachliche Kompetenz hineinreden lassen. Da es im Falle der Walther-Rathenau- und der Weserstraße auch um eine Kostenbeteiligung des angrenzenden Friedhofes geht, muss noch eine Klärung herbeigeführt werden. Denn das Friedhofsgelände war vor zwei Jahren zum Außenbereich erklärt worden, was eine Kostenbeteiligung bisher ausschloss. Geprüft werden soll nun bis zum nächsten Hauptausschuss, ob auch eine Pauschalumlage erhoben werden kann. KiG

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