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Potsdam-Mittelmark: Letztes Kapitel im Seehof-Streit?

Morgen wird ein neues Vergleichsangebot verhandelt, das Rechtssicherheit in 553 Fällen verspricht

Morgen wird ein neues Vergleichsangebot verhandelt, das Rechtssicherheit in 553 Fällen verspricht Von Peter Könnicke Teltow - Nach fast anderthalb Jahrzehnten Rechtsstreit um die Rückgabe früheren jüdischen Eigentums in Teltow-Seehof könnte morgen das Kapitel eines der größten ostdeutschen Restitutionsverfahren zu Ende gehen. Das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV), das seit 2003 als Beklagte für die Sabersky-Fälle zuständig ist und dafür ein eigenes Referat eingerichtet hat, schlägt einen Vergleich vor, der alle noch anhängigen gerichtlichen Verfahren aus dem Seehof-Komplex regeln würde. Der Vergleich bezieht sich auf 553 Grundstücke in Teltow-Seehof, die sich in zwei Kategorien teilen: Bei 108 wird davon ausgegangen, dass sie von ihren heutigen Eigentümern oder Nutzern – bzw. deren Rechtsvorgängern – redlich erworben worden sind. Hier erkennt das BARoV an, dass die Ansprüche der Sabersky-Erbengemeinschaft in Teltow-Seehof berechtigt sind. Dafür wird den Erben eine globale Entschädigung von zwei Millionen Euro aus dem bundesdeutschen Entschädigungsfonds gezahlt. Im Gegenzug würden, so der Vorschlag, die Sabersky-Erben für die 108 Grundstücke ihre Ansprüche und Klagen zurückziehen. Beide Seiten - BARoV wie auch die Erben - würden in dem Vergleich ein für allemal anerkennen, dass aufgrund des redlichen Erwerbs eine Rückübertragung der Grundstücke ausgeschlossen ist und die Sabersky-Nachfahren ausschließlich Anspruch auf Entschädigung haben, die der Bund zu zahlen hat. Die zweite Kategorie bilden die restlichen gut 450 Fälle. Auch für diese, in denen der Restitutionsanspruch der jüdischen Erben berechtigt ist, wie es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ende 2003 anerkannt hat, sieht der Vergleichsvorschlag eine Lösung vor. Demnach sollen sich die Erben verpflichten, sich mit den heutigen Grundstücksnutzern einvernehmlich und sozialverträglich zu einigen. Gegen „Zahlung eines angemessenen Anteils des heutigen Bodenrichtwertes“ durch die heutigen Eigentümer sollen die Erben ihre Klagen zurücknehmen. Als Frist dafür ist der Ablauf dieses Jahres vorgesehen. In Fällen, die für die es bis dahin keine Übereinkunft gibt, wird das BARoV dann eine Entscheidung treffen. Für alle 553 Fälle gilt: Für die in den Jahren angefallen Anwaltskosten schlägt die Bundesbehörde eine Erstattung in Höhe von sechs Millionen Euro vor. Käme der Vergleich zustande, würde für die Seehofer im Falle jedes einzelnen Grundstücks endlich Rechtssicherheit gegeben sein. Bereits im vergangenen November wurde ein Vergleich geschlossen für 80 Fälle der sogenannten ersten Verkaufsperiode, in der die Saberskys unter dem Druck der Nationalsozialisten ihren Besitz in Seehof veräußerten. Mit dem jetzigen Vergleichsvorschlag würden die Fälle der zweiten und dritten Verkaufsperiode zu den Akten gelegt werden. Nach Jahren der Unsicherheit würde Rechtsfrieden in die Teltower Siedlung ziehen. Dort waren ursprünglich mehr als 1000 Grundstücke von Restitutionsansprüchen betroffen. Nach PNN-Informationen soll der Vergleichsvorschlag morgen zwischen den Anwälten der Erbengemeinschaft und dem Potsdamer Verwaltungsgericht erörtert werden. Das Gericht begrüßt dem Vernehmen nach den BARoV-Entwurf: Die Entschädigungszahlungen würden zügig erfolgen, die zähe und langwierige Prozedur, alle Einzelfälle durch gerichtliche Einzelurteile zu entscheiden, würde entfallen. Auf Seiten der Erbengemeinschaft ist man sich uneins. Die vier Anwälte der Sabersky-Familie stehen dem Vergleichsangebot angeblich aufgeschlossen gegenüber. Die Anwälte von Peter und Valerie Sonnenthal, die auf die Hälfte des ehemaligen Eigentums ihrer Familie in Teltow-Seehof Ansprüche erheben, lehnen den Vergleich in der vorliegenden Form ab. Stattdessen soll es ein eigenes Angebot geben, das aber dem Vernehmen nach einen Vergleich in deutlich weniger Fällen vorsieht als im Vorschlag des BARoV. Nach PNN-Informationen kritisieren die Sonnenthal-Anwälte, dass sie an dem im vergangenen November geschlossenen Vergleich nicht beteiligt worden seien. Sie wären daher nicht in der Lage, auf der Basis dieser Einigung einem weiteren Vergleich zuzustimmen. Dagegen sieht des BARoV, so heißt es, keinen Grund, weshalb die Prüfung seines Vorschlags nicht möglich sein sollte.

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