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Potsdam-Mittelmark: Regeln für Nutzung des Festplatzes Veranstalter müssen künftig Kaution zahlen

Nuthetal – Auf eine neue Benutzungsordnung für den Festplatz an der Friedensstraße von Bergholz-RehbrückeAm haben sich die Mitglieder des Nuthetaler Ordnungsausschusses in ihrer jüngsten Sitzung geeinigt. In die Diskussion waren seit Monaten alle Vereine einbezogen worden, die den Platz nutzen könnten aber auch Anwohnervertreter.

Nuthetal – Auf eine neue Benutzungsordnung für den Festplatz an der Friedensstraße von Bergholz-RehbrückeAm haben sich die Mitglieder des Nuthetaler Ordnungsausschusses in ihrer jüngsten Sitzung geeinigt. In die Diskussion waren seit Monaten alle Vereine einbezogen worden, die den Platz nutzen könnten aber auch Anwohnervertreter. Klar wurde aber auch herausgestellt, dass Festplatzcharakter und geplantes Ereignis stimmig sein müssen. Die Ausschussmitglieder hatten umfassend beraten, was reglementiert werden kann und muss.

Ortsansässige Vereine sollen den Platz unentgeltlich nutzen können. Ein reguläres Festende um 22 Uhr fand Zustimmung wie auch der eine halbe Stunde davor vom Organisator abzusichernde Ausschankschluss. Wenn ein Veranstalter dem zuwiderhandelt, kann ein Folgefest abgelehnt werden. Der Veranstalter hat den Platz bis 13 Uhr des Folgetages in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, eine Abnahme durch die Gemeinde wird erfolgen. Für die Absicherung eventueller Schäden muss der Veranstalter bei der Gemeinde eine Sicherheitskaution zwischen 100 bis 500 Euro hinterlegen. Bei kommerzieller Nutzung mit Ausschank soll eine Gebühr von 250 Euro anfallen. Die Toilettennutzung soll mit einer geringfügigen Pauschale von 10 Euro ausgeglichen sein.

Das Ordnungsamt muss weiterhin über die Durchführung von Festen aller Art entscheiden. Es gäbe aber noch immer den Beschluss der Gemeindevertretung, dass vier Feste jährlich mit Rücksicht auf die Anwohner auf dem Platz stattfinden dürfen, erinnert Ortsbürgermeisterin Annerose Hamisch-Fischer. Diese Regelung bleibe bestehen, sie war ausreichend. Aber auch die kleine familiäre Feier soll möglich sein.

Den Entwurf dieser Benutzungsordnung absegnen muss letztendlich die Gemeindevertretung bei ihrer nächsten Sitzung. Mit einer Zustimmung ist nach dieser breiten Diskussion zu rechnen.

Nach den Randalen rund um das Herbstfest 2006 und das Maibaumrichten 2007 wurden Vorgaben für die Nutzung des Platzes für dringend erforderlich gehalten. Die Gemeinde habe Verkehrssicherungspflicht ähnlich einer Hausordnung, so Hamisch-Fischer.

Nach dem durch Brandstiftung verursachten Bungalowbrand vom Juni letzten Jahres müssen Bungalow und Toiletten erst schnellstmöglich ersetzt werden. Die Ausschreibungen laufen derzeit, der Ortsentwicklungsausschuss wird die Ergebnisse beraten. kau

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