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Potsdam-Mittelmark: Schneefräsen verboten, Feuchtsalz erlaubt

Kleinmachnow - Die Gemeinde Kleinmachnow will die maschinelle Winterreinigung von vielen Gehwegen verbieten lassen. Im Entwurf einer neuen Straßenreinigungssatzung heißt es, dass der Winterdienst auf Gehwegen manuell zu erfolgen hat, die mit Mosaiksteinen gepflastert, mit ungebundenen Materialien oder gar nicht befestigt sind.

Kleinmachnow - Die Gemeinde Kleinmachnow will die maschinelle Winterreinigung von vielen Gehwegen verbieten lassen. Im Entwurf einer neuen Straßenreinigungssatzung heißt es, dass der Winterdienst auf Gehwegen manuell zu erfolgen hat, die mit Mosaiksteinen gepflastert, mit ungebundenen Materialien oder gar nicht befestigt sind. Das Schneefräsen-Verbot begründet die Verwaltung mit Bürgerbeschwerden. Besonders unbefestigte Gehwege seien durch die Maschinen zerstört worden.

Zwar hieß es auch in der alten Satzung, dass die Wege durch die Reinigung nicht beschädigt werden dürfen. Mit der neuen Formulierung will man nun aber etwas deutlicher werden. Die wichtigsten Straßen reinigt die Gemeinde und erhebt dafür Straßenreinigungsgebühren bei den Anwohnern. Für Anliegerstraßen und Gehwege müssen Bewohner, wie in vielen anderen Kommunen, selbst aktiv werden.

Ebenfalls neu in der Satzung: In Kleinmachnows wichtigen Straßen soll künftig durch die Gemeinde mit Feuchtsalz gestreut werden. Das Rathaus will damit einen Beschluss umsetzen, den die Gemeindevertretung schon vor dreizehn Jahren gefasst hat. Im Winter zuvor hatte dir Gemeinde fast 800 Tonnen Waschkies gestreut. Ein Drittel der Winterdienstkosten sei entstanden, um den Kies wieder von der Straße zu bekommen.

Feuchtsalz sei, wie es damals hieß, die „wirksamste und effektivste Technologie zur Sicherung einer hohen Verkehrssicherheit“. Es wird inzwischen in vielen Kommunen eingesetzt. „Die Belastungen für die Umwelt werden in wissenschaftlichen Untersuchungen als die zur Zeit verträglichsten eingeschätzt“, wie es im damaligen Beschlusstext etwas vage hieß.

Feuchtsalz wirkt zumindest besser als Streusalz. Grund sind laut Bundesanstalt für Straßenwesen geringere Wehverluste. Die Bundesanstalt hat Empfehlungen herausgegeben, wie der Salzgehalt bei optimaler Wirkung gering gehalten werden kann. Über die neue Satzung entscheiden die Gemeindevertreter in der Sitzung am morgigen Donnerstag. hkx

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