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Potsdam-Mittelmark: Spucken im Kurort verboten

Geteiltes Echo auf neue Belziger Verordnung

Potsdam-Mittelmark - Das Spucken auf die Straße wird in Belzig künftig mit bis zu 20 Euro bestraft. Das steht in der neuen Stadtordnung des Kurortes, die jetzt verabschiedet wurde und im Dezember in Kraft treten soll. Das Echo auf die neue Belziger Spuckverordnung in anderen Kommunen ist indes geteilt.

So zeigte der Beelitzer Bürgermeister Thomas Wardin (SPD) durchaus Verständnis: „Wenn es vermehrt Bürgerbeschwerden gibt, weil ein Problem überhand genommen hat, dann muss die Stadt oder Gemeinde auch entsprechend darauf reagieren.“ Auch wenn Beelitz bislang „von der Spuckerei verschont geblieben“ sei, habe er schon über ähnliche Verordnungen nachgedacht. „Ich ärgere mich zum Beispiel maßlos darüber, wenn die Leute ihren Hausmüll in öffentliche Papierkörbe entsorgen.“ Auch das Trinken von Alkohol auf öffentlichen Plätzen sei ein Ärgernis, welchem mit einer Verordnung vielleicht besser beizukommen sei, so Wardin. „Solche Verordnungen machen aber nur dann Sinn, fügte er hinzu, „wenn die Stadt auch kontrollieren kann, ob sie eingehalten werden“. In diesem Punkt sieht auch Stahnsdorfs Bürgermeister Gerhard Enser (CDU) große Probleme. „Es ist einfach nicht möglich, jeden auf Schritt und Tritt zu kontrollieren, um zu sehen, ob er nun auf die Straße spuckt oder nicht“, sagte Enser den PNN auf Anfrage.

Werders Bürgermeister Werner Große (CDU) findet zudem, „man sollte es mit Verordnungen nicht übertreiben“. In Werder verzeichne man zumindest „kein erhöhtes Spuckaufkommen“ – höchstens beim traditionellen Wettbewerb im Kirschkern-Weitspucken, was aber seines Wissens nach nicht unter Strafe gestellt sei. Klaus-Ludwig Böttcher vom Städte und Gemeindebund Brandenburg zweifelt sogar an, ob ein „Spuckverbot“ überhaupt juristisch haltbar ist. Im juristischen Sinne müsste wohl eher der allgemeine Begriff Verunreinigung verwendet werden. js

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