zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Stellplatz und Spielplatz bei Neubauten Pflicht

Schwielowsee · Caputh - Eine Stellplatzsatzung für Schwielowsee wurde auf der jüngsten Gemeindevertretersitzung verabschiedet. Bauherren, die Einfamilienhäuser mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche errichten, müssen demnach zwei Parkplätze auf ihrem Grundstück nachweisen.

Schwielowsee · Caputh - Eine Stellplatzsatzung für Schwielowsee wurde auf der jüngsten Gemeindevertretersitzung verabschiedet. Bauherren, die Einfamilienhäuser mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche errichten, müssen demnach zwei Parkplätze auf ihrem Grundstück nachweisen. Wer weniger hat, benötigt immer noch einen Parkplatz. Die Abstellflächen müssen nicht befestigt sein. Die Verwaltung wollte eine Begrenzung auf 80 Quadratmeter für zwei Autos (PNN berichteten), konnte sich aber gegen einen Änderungsantrag von Herbert Knoblich (SPD) nicht durchsetzen. Zwar können sich Eigentümer von der Pflicht freikaufen, wenn sie – je nach Bodenrichtwert – eine Ablöse zwischen 2350 und 3850 Euro zahlen. Das geht aber nur, wenn die Gemeinde einverstanden ist. Und das ist eher nicht zu erwarten. Denn das Einverständnis ist mit der Pflicht verbunden, vor dem betreffenden Haus im Straßenraum selbst Stellplätze einzurichten. „Das ist bei der Breite mancher Straßen gar nicht machbar“, sagte Heiko Hüller (FDP/CDU). Die Satzung sei erforderlich, weil das Herstellen von Stellplätzen durch die neue Brandenburgische Bauordnung nicht mehr geregelt ist, sagte Bauamtsleiterin Kerstin Murin. „Die betreffenden Regeln fielen heraus, weil die Verhältnisse in den Städten und Gemeinden zu unterschiedlich sind, um sie einheitlich zu regeln.“ Deshalb seien die Kommunen angehalten, ab Januar eigenes Recht zu schaffen. Die Einhaltung wird durch die Bauaufsicht in Belzig mit dem Bauantrag geprüft. Genauso verhält es sich jetzt auch mit Spielplätzen in Wohnanlagen oder an Mehrfamilienhäusern in Schwielowsee. Von der ebenfalls verabschiedeten Spielplatzsatzung sind Neubauten mit vier bis neun Wohnungen betroffen. Pro Bewohner müssen zwei Quadratmeter Spielplatz und Spielfläche entstehen – mindestens 125 Quadratmeter der Grundstücksfläche sind dazu einzuplanen. Bei Häusern mit mehr als zehn Wohnungen muss zudem ein Bolzplatz von mindestens 1000 Quadratmetern entstehen. hkx

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false