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Potsdam-Mittelmark: Teltow erhebt Steuer fürs Vergnügen 20 000 Euro Einnahmen bislang jedoch gering

Teltow - Das Thema Steuer sorgt selten für Erheiterung, anders sieht das bei der Vergnügungssteuer aus. Als kürzlich im Teltower Hauptausschuss eine neue Satzung für diese Steuer auf der Tagesordnung stand, veranlasste das einige Ausschussmitglieder, Aufklärung zu fordern, welche Örtlichkeiten es denn dafür in Teltow gäbe?

Teltow - Das Thema Steuer sorgt selten für Erheiterung, anders sieht das bei der Vergnügungssteuer aus. Als kürzlich im Teltower Hauptausschuss eine neue Satzung für diese Steuer auf der Tagesordnung stand, veranlasste das einige Ausschussmitglieder, Aufklärung zu fordern, welche Örtlichkeiten es denn dafür in Teltow gäbe? Immerhin sei die Abgabe in früheren Zeiten als Lustbarkeitssteuer bekannt gewesen, woraus einige schlussfolgerten, dass Striptease oder Table-Dance noch heute die Stadtkasse zum Klingeln bringen würden.

Wo man aber in der Stadt solchem Zeitvertreib frönen kann, blieb ein Geheimnis. Lediglich die Zahl von acht Steuerpflichtigen gab Kämmerer Rico Kasten preis. Für weiteres Amüsement sorgte eine Frage von Rainhard Frank (PDS.Linke), der wissen wollte, ob denn vor Ort auch richtig kontrolliert werde? Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) meinte, das sei vielleicht doch zu umfangreich für die Verwaltung. Und der Kämmerer erklärte, man bekomme von den betreffenden Gewerbetreibenden Faxe mit Angaben über die Veranstaltungen. Doch so gut scheint es um Teltower Lustbarkeiten nicht bestellt zu sein, denn die Einnahmesumme von rund 20 000 Euro enttäuschte im Ausschuss mehr als sie vergnügte. Trotzdem plädierte der Kämmerer dafür, die Steuer weiter zu erheben, während Hans-Peter Goetz (FDP) erklärte, er sei gegen Steuern fürs Vergnügen, weil man endlich mal Bürokratie abbauen müsse. Der Verwaltungsaufwand für die Vergnügungssteuer sei bestimmt größer als letztlich der Gewinn, mutmaßte Goetz. Was nicht viel einbringe, sei auch verzichtbar. Stattdessen schlug er vor, den Gewerbesteuerhebesatz oder die Zweitwohnsteuer zu erhöhen. Ernsthaft erwogen wurden diese Vorschläge aber nicht, zumal der Kämmerer klarstellte, dass der Arbeitsaufwand für die Bescheide nicht groß sei. Bedenken gab es aber, weil die Satzung rückwirkend in Kraft treten sollte, um noch in diesem Jahr Steuern fürs Vergnügen kassieren zu können. Da seit 1. August das Vergnügungssteuergesetz des Landes Brandenburg aufgehoben ist, können die Kommunen nun selbst festlegen, ob sie diese Steuer erheben. Teltow will nicht verzichten, weshalb eine Kollegin extra in Sachen Vergnügungssteuer geschult worden sei, merkte der Kämmerer an.

In einer Satzung wird nun aufgelistet, was besteuert werden soll. Steuerfrei bleiben Veranstaltungen von Gewerkschaften, Parteien und politischen Organisationen. Nachdenklich meinte Ausschussvorsitzende Petra Nicksch-Kasdorf (PDS.Linke): „Für manchen Ausschuss könnten wir eigentlich auch eine Vergnügungssteuer erheben.“ KiG

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