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Potsdam-Mittelmark: Teltow schludert bei Steuereinnahmen

Die Stadt ist vor allem bei neuen Eigenheimbesitzern mit Zahlungsbescheiden im Verzug/Forderungen zum Teil bereits verjährt

Die Stadt ist vor allem bei neuen Eigenheimbesitzern mit Zahlungsbescheiden im Verzug/Forderungen zum Teil bereits verjährt Teltow – Kurz vor ihrem Urlaub erhielt Familie Abt ein amtliches Schreiben von der Teltower Stadtverwaltung – mit der Aufforderung, die Grundsteuer B zu zahlen. Rund 1300 Euro betrug die Summe, denn der Steuerbescheid bezog sich auf die vergangenen vier Jahre. So wie Familie Abt wurden viele Teltower, die in den letzten Jahren ein Eigenheim gebaut hatten, jüngst von einer erheblichen Steuernachforderung überrascht. Da half ihnen auch nicht der Einwand, sie seien ja nicht Schuld gewesen, dass die Stadt diese Summen nicht schon früher eingefordert hat. Auch die Bitte um Ratenzahlungen wurde abschlägig von der Verwaltung beschieden. Eine Stundung werde nur gewährt, wenn alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenbart würden, zuzüglich eines Stundungszinses von 6 Prozent, erklärte man Susanne Abt. „So überraschend kam das nun auch nicht für die Bürger“, meint Stadtkämmerer Rico Kasten, „denn in diesem Frühjahr erhielten alle betroffenen Grundstückseigentümer ihren Messbescheid, und da konnte man sich schon auf auf die Zahlung einstellen.“ Dass die Zahlungsaufforderung vier Jahre brauchte, um bei den Bürgern einzutreffen, liege aber am Finanzamt, das sehr lange für die Steuerfestsetzungen gebraucht habe, so der Kämmerer. Auf PNN-Nachfrage erklärte Viola Vogel, Geschäftstellenleiterin des Bereiches Steuern und Abgaben im Finanzamt: „Eine vierjährige Festsetzungsfrist räumt die Abgabenordnung den zuständigen Behörden für den Messbescheid ein.“ Oftmals müssten noch einige Fragen geklärt werden, weil Unterlagen unvollständig seien. Innerhalb von vier Jahren müsse der Bürger aber seinen Grundsteuerbescheid erhalten, weil sonst ein Teil der Steuern verjähre und nicht mehr gezahlt werden muss. Zeitgleich mit dem Veranlagungsbescheid, den der Bürger vom Finanzamt erhalte, würden auch der Stadt die entsprechenden Bescheide zugesandt, sagte Viola Vogel. Diesen Veranlagungsbescheid hatte Familie Abt bereits im Januar 2002 erhalten – ein Jahr nachdem sie in ihr neues Eigenheim gezogen war. Innerhalb von zehn Tagen hatten sie der Stadtverwaltung einen Abbuchungsauftrag zugesandt, von dem Susanne Abt noch eine Kopie in ihrem Aktenordner aufbewahrt. Doch das interessiert in der Verwaltung heute niemanden mehr, weil das Schreiben verloren gegangen war. „Eigentlich müssen wir der Stadt ja dankbar sein, dass sie solange auf diese Steuerforderung verzichtet hat“, merkte Susanne Abt ironisch an und folgerte, dass „der Finanzbedarf der Stadt eigentlich nicht hoch sein kann, wenn sie mehrere Jahre auf diese Summen verzichten konnte“. Auch Rolf Kasdorf, der seit zehn Jahren für die PDS im Finanzausschuss sitzt und seit kurzem Stadtverordneter ist, bestätigte: „Da ist vieles in der vergangenen Legislaturperiode zu lax gehandhabt worden“. Es verwundere ihn auch nicht, dass einige der Bürger, die nachzahlen müssen, schon mehrere Jahre vor der vierjährigen Steuerpflicht ihre Grundstücke erworben haben, aber für diese Zeit nun nicht mehr zahlen müssen. Denn manche Bescheide seien beim Vorgänger von Stadtkämmerer Kasten einfach liegen geblieben. „Dass hier Geld verschenkt wird, habe ich beim damaligen Kämmerer öfter angemahnt, aber statt zu handeln, wurde das Problem lieber ausgesessen“, so Kasdorf. Das betreffe nicht nur Grundstücksverkäufe, sagte er, sondern auch die Verpachtung von Werbeflächen, deren Einnahmen der Stadt ebenfalls für einige Jahre durch die Lappen gegangen seien. Kirsten Graulich

Kirsten Graulich

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