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Aus dem GERICHTSSAAL: Titanplatte als Erinnerung ans Oktoberfest Bewährungsstrafe für Niemegker Schläger

Niemegk - Oktoberfest 2012 in Niemegk: Torsten K.* hat genug gefeiert, will nach Hause.

Niemegk - Oktoberfest 2012 in Niemegk: Torsten K.* hat genug gefeiert, will nach Hause. Auf dem Weg zum Taxi taucht aus der Dunkelheit Christian F.* auf und prügelt los. Dreimal haut er seinem Opfer mit voller Wucht auf den Kopf. Als Torsten K. schon mit geschwollenem Schädel am Boden liegt, prügelt Christian F. weiter auf ihn ein, droht, ihn umzubringen. Täter und Opfer kannten sich überhaupt nicht. Ein Freund rettete Torsten K., wird dabei noch selbst von F. geschlagen.

Torsten K.* wird mit einer Titanplatte unter seinem linken Auge ewig an den Abend erinnert werden. Der Fall wurde gestern vor dem Potsdamer Landgericht verhandelt. Die Staatsanwaltschaft war in Berufung gegangen, nachdem das Amtsgericht Brandenburg den Prügler zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte. Auch beim Landgericht wurde nicht der beantragte Gefängnisaufenthalt daraus. Das Urteil wurde aber verschärft: Aus der anderthalbjährigen Haftstrafe auf Bewährung sind ein Jahr und zehn Monate geworden. Vier Jahre darf sich Christian F. nichts zuschulden kommen lassen, muss an einem Antiaggressionstraining teilnehmen, 150 Stunden gemeinnützig arbeiten und 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Er trägt die Verfahrenskosten, auch vom Berufungsverfahren. Zwei Jahre wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.

Christian F. hatte schon vor dem Amtsgericht die Tat weitgehend gestanden, hat sich auch vor dem Landgericht bei seinem Opfer entschuldigt. Wieso er angetrunken grundlos zu prügeln begann, wisse er nicht, so der bullige 31-Jährige, der seit zwei Jahren als Kraftfahrer arbeitet, verheiratet ist und zwei Kinder hat. Die Staatsanwältin erinnerte an seine elf Vorstrafen, darunter 2005 schon mal eine Körperverletzung. Die Vorsitzende Richterin fragte Christian F. nach einem weiteren Fall: Wenige Monate vor dem Oktoberfest soll er eine Niemegkerin und ihren Sohn wegen eines privaten Streits tätlich angegriffen haben, F. wollte sich nicht daran erinnern. Das Verfahren wurde wegen des schwereren Oktoberfest-Falles eingestellt.

Torsten K. hatte bei dem Angriff Gesichtsfrakturen, Schürfwunden und ein Gehirntrauma erlitten, bis heute kann der 25-jährige Zeitsoldat auf einem Auge nicht richtig sehen. Sein Angreifer will nach dem Landgerichtsurteil auf Rechtsmittel verzichten. Die erste Rate der 5000 Euro wollte er noch am Abend an sein Opfer überweisen. (*Namen geändert)hkx

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