zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Überraschungsbesuch mit Folgen

Betrunkene löste Polizeieinsatz im Kleinmachnower Wohnstift Augustinum aus

Aus dem GERICHTSSAALBetrunkene löste Polizeieinsatz im Kleinmachnower Wohnstift Augustinum aus Kleinmachnow - Mit Blaulicht und Martinshorn rasten Polizeibeamte der Wache Teltow am 8. November 2004 in die Kleinmachnower Seniorenresidenz Augustinum. Schließlich, so glaubten sie, galt es, eine Entführung zu vereiteln. Im Foyer fanden sie eine verängstigte alte Dame und eine offensichtlich betrunkene Besucherin vor. Diese hatte zuvor an die Tür der Bewohnerin geklopft. Die Rentnerin, froh über die unverhoffte Abwechslung, plauderte mit der Fremden, bot ihr gar eine Pikkoloflasche Sekt an. Dann wollte man gemeinsam spazieren gehen. Auf dem Weg nach draußen wandte sich die Seniorin allerdings an eine Heimangestellte, flüsterte ihr zu: „Helfen Sie mir, ich kenne die Frau nicht.“ Angelika A.* (44) auf der Anklagebank ist Ärztin, bedarf allerdings selbst ärztlicher Hilfe, um ihre Alkoholkrankheit zu besiegen. An jenem Tag hatte die Kleinmachnowerin, die seit Monaten nicht mehr arbeitet, wieder getrunken. Am Abend wollte sie einen Bekannten besuchen, der in der Nähe des Augustinums wohnt. Doch der war nicht da. Weil sie gut mit alten Leuten auskommt, betrat die Medizinerin die Seniorenresidenz, klopfte an einer beliebigen Tür. Was später im Foyer geschah, weiß sie nicht mehr. Kein Wunder, hatte sie doch ungefähr drei Promille intus. „Als sie uns sah, wollte die Angeklagte flüchten“, erinnert sich eine Polizistin im Zeugenstand. „Wir hielten sie fest, sie riss sich los und trat wild um sich. Bevor wir ihr schließlich Handfesseln anlegen konnten, versetzte sie meiner Kollegin einen Schlag ins Gesicht.“ Wenige Tage zuvor fiel Angelika A. schon einmal aus der Rolle. Am 19. Oktober soll sie eine mit ihren Kindern am Jägerhorn radelnde Mutter als „blöde Kuh“, den siebenjährigen Sohn als „Scheiß-Göre“, die „das Maul halten soll“ beschimpft haben. „Da war ich aber nüchtern“, beteuert die Angeklagte. „Die Sache tut mir furchtbar Leid.“ Schuld an der Situation sei ihr unangeleinter Hund gewesen. Der habe auf der anderen Straßenseite einen Artgenossen entdeckt, den er begrüßen wollte. „Ein großer Hund sprang meinen damals dreijährigen Sohn von hinten an. Das Kind fiel vom Rad, erlitt einen Schock und weinte bitterlich“, berichtet Sabine S.*(35). „Ich bat die Angeklagte, das Tier, das bellend hin und her lief, unter Kontrolle zu kriegen und fragte sie nach ihrer Adresse“, so die Zeugin. „Daraufhin betitelte sie mich in der erwähnten Weise.“ Auch ihr älterer Sohn habe sein Fett wegbekommen. „Ich hatte den Eindruck, dass die Frau betrunken ist. Sie sprach irgendwie schleppend und konnte nicht mehr richtig geradeaus gehen.“ „Für mich ist jetzt oberstes Gebot, abstinent zu leben“, beteuert Angelika A. Sobald sie die Kostenzusage der Ärzteversorgung erhalte, werde sie sich um eine Therapie bemühen. „Alkohol schützt vor Strafe nicht, aber er kann sie mindern“, erklärt der Vorsitzende und verurteilt die bereits wegen Diebstahls, Trunkenheit im Verkehr und Beleidigung Vorbelastete wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 15 Euro. (*Namen geändert) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false