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Potsdam-Mittelmark: Unterm Strich gerecht

Nach Kritik wurden Teltows Kita-Kosten nochmals überprüft und für ausgewogen befunden

Nach Kritik wurden Teltows Kita-Kosten nochmals überprüft und für ausgewogen befunden Teltow – Trotz Kritik an der neuen Entgeltordnung des Teltower Kita-Eigenbetriebes wird die Stadt an der neuen Richtlinie festhalten. Das ergab eine nochmalige Überprüfung der Gebühren durch den Kita-Werksausschuss auf einer extra einberufenen Sitzung am Donnerstagabend. Anlass war die Klage von Bianca Gyll vor dem Stadtparlament am Mittwoch. Als Mutter von vier Kindern habe sie nach der neuen Verordnung im Monat 160 Euro mehr zu zahlen. 460 Euro habe sie bisher für die Betreuung von zwei Kindern in einer Kitaeinrichtung bezahlt, erklärte Gyll. Nun überlege sie, die Betreuungszeit von acht auf vier Stunden zu reduzieren. Sie sei kein Einzelfall, denn auch andere Familien würden vor der Frage stehen, ob sie sich eine Kitabetreuung noch leisten könnten, so Gyll. Solveig Heyn, Leiterin des Kita-Eigenbetriebes, informierte noch in der Parlamentssitzung, dass einer Analyse zufolge 56 Prozent der Eltern weniger als zuvor oder nur eine geringfügige Erhöhung bis zu 10 Euro bezahlen müssten. 20 Prozent der Eltern müssten jetzt 10 bis 30 Euro mehr zahlen, während 12 Prozent etwa 31 bis 50 Euro zuzüglich der bisherigen Gebühren entrichten müssten. Die übrigen Eltern müssten 50 Euro mehr als bisher aufbringen, was vor allem Familien mit hohen Einkommen betreffe. Mit der neuen Regelung, bei der statt des bisherigen Nettoeinkommens nun der Bruttoverdienst der Eltern zugrunde gelegt wird, sei eine gerechtere Berechnung als zuvor möglich. Um die gestiegenen Personal- und Betriebskosten gerechter auf den Gebührenbetrag umlegen zu können, würde sich nun das Entgelt am jeweils konkreten Einkommen orientieren, rechtfertigte Heyn das neue Regelwerk. Die Vorsitzende des Werksausschusses, Christine Hochmuth (SPD), versicherte in der Sitzung, der Fall der Familie Gyll werde geprüft. Den PNN sagte sie gestern, dass mehrere Eltern ihre Sorge geäußert hätten, dass sie erheblich höhere Beiträge zu zahlen hätten. Es habe sich dann aber bei den meisten herausgestellt, dass dies nicht zutreffe und die Erhöhungen sehr gering seien. Zudem wären Eltern mit höheren Einkommen eher die Ausnahme im Kita-Eigenbetrieb. Allerdings würden die Gebühren auch von den Betreuungszeiten beeinflusst, betonte Hochmuth. So betrage die Grundbetreuungszeit sechs Stunden, bei zwei bis vier Stunden mehr, wirke sich das auch aufs Entgelt aus. Einige Einzelfälle, wo das Einkommen über dem Durchschnitt von 2710 Euro liegt, habe der Werksausschuss überprüft. Ergebnis: Die neue Gebührenordnung sei ausgewogen und müssse nicht geändert werden. Darin wären sich die Vertreter aller Fraktionen einig gewesen. In einer Pressemitteilung hatte FDP-Fraktionschef Hans-Peter Goetz zuvor eine Überprüfung der neuen Beitragsregelung gefordert. Da Goetz am Donnerstag im Kreistag saß, konnte er die Beratung im Kita-Werksausschuss nicht wahrnehmen. Er habe sich aber als Ergebnis zumindest einen Rabatt für Familie Gyll gewünscht, meinte Goetz. Doch eine Ausnahme werde es nicht geben, erklärte der stellvertretende Leiter des Kita-Eigenbetriebes, Marco Lietz. Denn eine Staffelung für Familien mit mehreren Kindern sei in der Entgeltordnung bereits enthalten. Die beträgt jeweils zehn Prozent für jedes weitere Kind. Kirsten Graulich

Kirsten Graulich

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