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Aus dem GERICHTSSAAL: Verbotene Frischwurst

Einspruch gegen Bußgeldbescheid über 500 Euro

Werder (Havel) – 500 Euro Geldbuße sollte Bernd B.* (42) zahlen, weil er gegen Verbraucherschutz-Auflagen verstoßen haben soll. Dagegen legte er umgehend Einspruch ein. Der Mann betreibt in Glindow einen Hofladen, verkauft auch Hausschlachtewurst. Am 14. April 2009 verfügte die Verbraucherschutzbehörde Belzig die vorübergehende Schließung des Ladens, mit der Hygiene sei es nicht weit her gewesen. Als am 16. April eine „Testkäuferin“ vorbeischaute und ein Kilo lose Topfwurst verlangte, erhielt sie die Ware dennoch ohne Umschweife.

„Das war keine frische Topfwurst. Sie war eingefroren“, begründet Bernd B. seinen Einspruch vor Gericht. Somit habe er keineswegs gegen die Auflage verstoßen, „bis zum Abstellen der Mängel keine leichtverderbliche Lebensmittel mehr anzubieten“. An jenem Tag sei der Fußboden längst geschrubbt, Kessel und Töpfe blitzblank gewesen. „Eigentlich kann ich mich gar nicht erinnern, die Ware verkauft zu haben. Vielleicht war es meine Oma?“, sagte er. „Auf alle Fälle war die Wurst nicht frisch.“

„In dem Moment, in dem Sie in die behördlichen Fänge geraten sind, müssen Sie sich an die Auflagen halten“, betont Amtsrichter Lorenz. Momentan könne er nicht erkennen, dass der Bußgeldbescheid schikanös sei. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Wurst nicht eingefroren. Fotos in der Akte zeigen einen gutgefüllten handelsüblichen Plastikbeutel mit Preisaufdruck. Inzwischen lagert das Corpus Delicti im amtlichen Kühlschrank. „Ich kann einen Sachverständigen einschalten. Ein Gutachten treibt natürlich die Kosten des Verfahrens in die Höhe“, gibt der Vorsitzende zu bedenken.

Aus Sparsamkeitsgründen hat er auch die damalige Testkäuferin nicht geladen. Das wird bei einem neuen Termin am 9. Februar nachgeholt. „Ob die Wurst frisch oder eingefroren war, ist auf den Fotos nicht zu erkennen. Die Zeugin wird auch wissen, ob sie die Ware bei Ihnen oder der Großmutter erworben hat“, so der Richter. „Wenn Verstöße aufgedeckt werden, müssen sie auch geahndet werden. Noch bleiben gewisse Zweifel.“. (*Name geändert.) Hoga

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