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Potsdam-Mittelmark: VERSCHIEDENE KRITERIEN

Bewohner der Gemeinden, die eine eigene Baumschutzsatzung haben, müssen sich direkt an ihre Verwaltung wenden, wenn sie einen Baum fällen lassen wollen. Für alle anderen ist die Naturschutzbehörde des Landkreises direkter Ansprechpartner.

Bewohner der Gemeinden, die eine eigene Baumschutzsatzung haben, müssen sich direkt an ihre Verwaltung wenden, wenn sie einen Baum fällen lassen wollen. Für alle anderen ist die Naturschutzbehörde des Landkreises direkter Ansprechpartner. Wer also einen Antrag auf Baumfällung stellen will, muss sich nach Belzig wenden. Die Behörde bearbeitet den dann im Auftrag des Landes. Von rund 1000 Anträgen, die die Behörde im vergangenen Jahr bearbeitet hat, sind nach Auskunft ihres Leiters Günter Kehl über 900 positiv beschieden worden. Abgesehen von einem Bauvorhaben ist eine mögliche Gefährdung wesentliches Kriterium. In Einzelfällen seien aber auch schon Genehmigungen erteilt worden, wenn ein Baum Wohnräume den ganzen Tag über merklich verdunkelt. In der Nuthetaler Verwaltung wird diese Möglichkeit dagegen ausgeschlossen. Wegen nistender Vögel werden Bäume zwischen Anfang Oktober und Ende Februar gefällt, ansonsten nur mit Ausnahmegenehmigung. Die Untere Naturschutzbehörde erreicht man telefonisch am besten dienstags unter den Nummern (033841) 901-115 oder -125. E-Mail: umweltamt@potsdam-mittelmark.de Anschrift:Untere Naturschutzbehörde, Niemöllerstraße 1, 14806 Belzig. eck

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