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Unklarheit: Wie viel müssen Kita-Eltern in Michendorf ab Januar 2023 zahlen?

© dpa

Was wird aus Michendorfs Kita-Satzung?: Landespläne zur Deckelung von Beiträgen kommen der Gemeinde in die Quere

Mehrheitlich stimmte der Hauptausschuss am Montag für eine Erhöhung von höchstens 40 Euro pro Kind - nun muss die Verwaltung nachjustieren.

Für Familien in Michendorf besteht weiterhin Unsicherheit, wie viel sie ab Januar 2023 für die Betreuung ihrer Kinder zahlen müssen. Der Hauptausschuss stimmte unlängst mehrheitlich für eine von Bürgermeisterin Claudia Nowka (Bündnis für Michendorf) vorgeschlagene Deckelung von 40 Euro Erhöhung pro Kind. Sechs Mitglieder stimmten dem Vorschlag zu, zwei stimmten dagegen, zwei enthielten sich. Am Dienstag gab allerdings die Brandenburger Kenia-Koalition ihrerseits bekannt, die Kinderbetreuungskosten deckeln zu wollen.

„Solange wir noch nichts schwarz auf weiß haben, glauben wir nichts“, sagte Fachbereichsleiterin für Soziales und Bildung der Gemeinde, Annick Sargk-Sternad mit Blick auf die geplanten Neuerungen auf Landesebene. Noch sei ja nichts ausgearbeitet worden.

Brandenburger SPD, CDU und Grüne hatten am Dienstag angekündigt, Kita-Eltern im Land, deren jährliches Netto-Einkommen 35.000 Euro nicht überschreitet, in den Jahren 2023 und 2024 von Beiträgen befreien zu wollen. Für Eltern, die weniger als 55.000 Euro verdienen, soll es Höchstbeträge geben.

Leiterin des Fachbereichs Soziales und Bildung, Annick Sargk-Sternad
Leiterin des Fachbereichs Soziales und Bildung, Annick Sargk-Sternad

© Anna Bückmann

Landesregelung ginge vor

Zum Teil unterschreiten die Höchstsätze die neuen Michendorfer Beiträge. So sollen Familien mit einem jährlichen Einkommen ab 45.000 Euro nach den Koalitionsplänen ab Januar 2023 Kita-Beiträge in Höhe von 90 Euro und ab 50.000 Euro künftig 140 Euro zahlen. In Michendorf wäre nach der neuen Tabelle ab einem Einkommen von jährlich 49.812 Euro (4.151 Euro monatlich) der neue Höchstsatz von 450 Euro (bislang 310 Euro) fällig. Der Landtag muss noch über die Pläne entscheiden.

Dort, wo die Landesregelung einen niedrigeren Beitragssatz vorsehe, gehe dieser natürlich vor, so Sargk-Sternad. Dafür müsse aber nicht die Satzung geändert werden. Da die Landesregelung von einer acht-stündigen Betreuungszeit ausgehe, in der Michendorfer Tabelle die Betreuungszeiten aber auf unter sechs, über sechs und unter neun Stunden gestaffelt sind, habe man allerdings ein „Umrechnungsproblem“. „Wir werden uns nun mit dem Landkreis verständigen, wie wir weiter vorgehen.“

CDU-Fraktion will neue Satzung kippen

Jörg Heise, Vorsitzender der CDU-Fraktion in Michendorf, hält die derzeitigen Ideen der Gemeindeverwaltung für „Quatsch“. „Es steht jetzt auf Landesebene eine komplette Novelle an“, sagte er den PNN. Am besten sei es, erst einmal die Landesregelung abzuwarten sowie die Ergebnisse der Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Verwaltung, der Gemeindevertretung, des Kreises und Eltern, die ab Januar tagen soll. „Im ersten Quartal kann dann eine Entscheidung getroffen werden, die auch von der Gemeinde getragen wird.“

Seine Fraktion hält an ihrem Antrag, die neue Satzung aufzuheben, fest. Darüber sollen die Gemeindevertreter in ihrer nächsten Sitzung am 28. November entscheiden. Dann steht für sie auch die Entscheidung über die Beitragsdeckelung an.

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