zum Hauptinhalt

Potsdam-Mittelmark: Wasserflieger in der Warteschleife

Noch keine neue Genehmigung für Starts auf dem Schwielowsee / Air Service nutzt vorerst Hubschrauber

Werder · Petzow - Ob künftig wieder ein Wasserflugzeug vor dem Ferienresort Schwielowsee landen wird, steht noch in den Sternen. Das Infrastrukturministerium will keine erneute Ausnahmegenehmigung für Starts und Landungen erteilen, vielmehr soll nunmehr das Ergebnis eines luftfahrtrechtlichen Genehmigungsverfahrens abgewartet werden, sagte Ministeriumssprecher Lothar Wiegand gestern gegenüber den PNN.

In den vergangenen beiden Jahren waren per Ausnahme wöchentlich zehn Starts erlaubt worden, tatsächlich war das Resort kaum öfter als zweimal pro Woche vom Heimathafen Berlin-Treptow durch das Rundflugunternehmen „Air Service Berlin“ angeflogen worden. Das Ministerium hatte nach politischen Protesten allerdings angekündigt, keine weitere Ausnahmegenehmigung zu erteilen. In einem luftfahrtrechtlichen Genehmigungsverfahren sollten vielmehr die offenen Fragen geklärt und die Betroffenen beteiligt werden. Der Antrag ist gestellt. Unklar sei zur Zeit noch, welchen Umfang ein solches Verfahren haben müsse, sagte Wiegand. So würden besonders die Fischereibehörden eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung fordern. Dauer und Kosten des Verfahrens würden dadurch erheblich steigen.

Frank Hellberg, Geschäftsführer der Air Service Berlin hat für diesen Fall gegenüber den PNN angekündigt, sein Projekt aufzugeben. „Die Kosten würden in keinem Verhältnis zu den paar Landungen stehen.“ Er vertraut darauf, dass die Behörden nach Sachlage entscheiden. „Im vorigen Jahr hat den Flugbetrieb doch kaum jemand mitbekommen.“ Auch in Berlin und Warnemünde kann die Air Service ohne komplizierte Behördenverfahren landen. Aus Hellbergs Sicht ist sein rotes Wasserflugzeugs ein unverzichtbares Detail der „Inszenierung“ des Resorts Schwielowsee. „Man kann nicht das Eine wollen und fördern und das Andere ablehnen.“

Hellberg denkt darüber nach, statt mit einem Wasserflugzeug eine Landeerlaubnis für einen Hubschrauber zu erwirken. „Vielleicht ist das einfacher.“ Mehrmals sei er bereits mit dem Hubschrauber auf der Wiese des Resorts gelandet, für eine befristete Zahl gelte in Brandenburg eine Allgemeinerlaubnis für Hubschrauberlandungen. Eventuell wolle er jetzt auch eine Ausnahmegenehmigung für Hubschrauber stellen. „Die Kunden haben sich an den Service gewöhnt und fragen, wie es weiter geht. Da muss ich eine Alternative bieten“, so Hellberg. Henry Klix

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false