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Potsdam-Mittelmark: Weiter Skepsis gegen Bootsverkauf Kritik vom Chef des Kreisumweltausschusses

Schwielowsee · Geltow - Gegen die geplanten Boots- und Autoverkaufspavillons an der Baumgartenbrücke ebbt der Widerstand nicht ab. Der Chef des Kreisumweltausschusses, Axel Mueller (Bündnisgrüne), zeigte sich gestern erstaunt, dass das Vorhaben mit einem einfachen Bauantrag auf den Weg gebracht werden soll.

Schwielowsee · Geltow - Gegen die geplanten Boots- und Autoverkaufspavillons an der Baumgartenbrücke ebbt der Widerstand nicht ab. Der Chef des Kreisumweltausschusses, Axel Mueller (Bündnisgrüne), zeigte sich gestern erstaunt, dass das Vorhaben mit einem einfachen Bauantrag auf den Weg gebracht werden soll. „Obwohl es in der jüngsten Umweltausschusssitzung viele Vorbehalte dagegen gab, hat das Kreisumweltamt jetzt sein Einvernehmen erteilt.“ Für einen maßgeblichen Eingriff in das Landschaftsbild durch ein 30 Meter langes und 7 Meter hohes Bootshaus müsse es aus Muellers Sicht ein umfassendes Bebauungsplanverfahren geben. Er hat wegen der neuen Kreistagskoalition nur noch bis 15. September den Ausschussvorsitz inne, dann übernimmt die FDP das Umweltressort. Laut Baugesetzbuch können zwar Bauvorhaben im Außenbereich per Bauantrag abgehandelt werden – allerdings nicht, wenn sie dem Flächennutzungsplan widersprechen und Belange der Landschaftspflege betroffen sind (Paragraph 35). Beides scheint in Geltow der Fall. Laut Mueller müsste an dem Genehmigungsverfahren auch die Denkmalschutzbehörde beteiligt werden. „Schließlich sind die Potsdamer Kulturlandschaft und der Carlsturm auf dem Franzensberg betroffen.“ Empört zeigte sich Mueller, wie auf den Protest reagiert wurde: Geltows Ortsbeiratsmitglied Joachim Rod (FDP) hatte Projekt-Gegner als „zugereiste Querulanten“ bezeichnet. „So sollen Menschen, die 15 Jahre hier leben und sich mit der Kultur der Mark identifizieren, ausgegrenzt werden“, sagte Mueller. Unterdessen haben die Landtagsabgeordneten Susanne Melior und Jens Klocksin (beide SPD) eine Kleine Anfrage gestellt. Darin wird gefragt, welche rechtlichen Möglichkeiten sich die Landesregierung vorbehält, gegen eine unzulässige Baugenehmigung des Landkreises vorzugehen? Vom Landratsamt hieß es gestern, das für die Erteilung einer Baugenehmigung noch einzelne Stellungnahmen der Fachämter vervollständigt werden müssten. „Die Brisanz nimmt zu“, so Sachgebietsleiter Jörg Naucke. hkx

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