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Selbstständige sollten sich rechtzeitig um ihre Rente kümmern. Welche Möglichkeiten es gibt und wie der Staat fördert

Licht und Schatten liegen bekanntlich nah beieinander. Selbstständige gehören zu der Gruppe mit den höchsten Bezügen im Rentenalter. Gleichzeitig ist ihr Anteil an den Empfängern von Grundsicherung überdurchschnittlich. Denn die meisten Selbstständigen sind nicht verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Wer nicht auf andere Art und Weise Geld zurücklegt, dem droht Altersarmut. „Von Selbstständigen wird sehr viel Eigenverantwortung erwartet“, sagt Nico Höxbroe, Vorsorgeexperte der Deutschen Rentenversicherung Bund. Allein darauf zu vertrauen, dass die Rente aus den Betriebseinnahmen des eigenen Unternehmens finanziert wird, ist riskant. Deshalb sollte man sich frühzeitig über andere Wege der Altersvorsorge informieren.

Zuerst muss geklärt werden, ob generell eine Versicherungspflicht besteht. Selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert. Sie zahlen die Hälfte des Rentenversicherungssatzes von 19,9 Prozent. Die übrigen 50 Prozent werden von der KSK aufgestockt. Fahrlehrer, Hebammen und selbstständige Handwerker sind ebenfalls versicherungspflichtig. Sie müssen den vollen Satz direkt an die Versicherungskasse abführen. Allerdings können sie wählen, ob sich ihre Beiträge direkt nach dem Einkommen bemessen sollen, oder ein Regelbeitrag in Höhe von 501,48 Euro in Westdeutschland oder 424,87 Euro in Ostdeutschland gezahlt wird. In den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit wird jedoch nur die Hälfte des Regelbeitrags fällig.

Wer nicht zu den versicherungspflichtigen Berufsgruppen zählt, kann sich überlegen, ob er freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen will. Das ist schon ab einem Mindestbeitrag von 79,60 Euro möglich. Interessant ist diese Möglichkeit vor allem für diejenigen, die einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aufrecht erhalten wollen.

Was viele nicht wissen: In den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit können Selbstständige auch eine Versicherungspflicht beantragen. „Das kann sinnvoll sein, wenn durch eine Krankheit eine private Rentenversicherung ausgeschlossen ist“, sagt Nico Höxbroe. Allerdings ist es nicht möglich, die Versicherungspflicht wieder aufzuheben; nur das Ende der selbstständigen Tätigkeit lässt sie erlöschen. Wer sich auf diese Weise an die gesetzliche Rentenversicherung bindet, verliert also seine Flexibilität.

Auf der anderen Seite profitieren pflichtversicherte Selbstständige von der Riester-Rente. Die volle Förderung in Höhe von 154 Euro schießt der Staat zu, wenn mindestens vier Prozent des Bruttoeinkommens für die Rente zurückgelegt werden. Ehepartner können mitversichert werden und erhalten ebenfalls den vollen Satz. Dabei weist Nico Höxbroe auf eine Chance hin: „Wenn die Ehefrau als pflichtversicherte Arbeitnehmerin einen Riester-Vertrag hat, kann auch der selbstständige Ehemann einen Vertrag abschließen.“ Ergänzt wird das Ganze durch eine Kinderzulage von 185 Euro. Die Beiträge sind als Sonderausgaben bis zur Höhe von 2100 Euro pro Jahr absetzbar.

Selbstständige, die diese Möglichkeit nicht haben, können von einer anderen Förderung profitieren: der Rürup-Rente. Zwar gibt es hier keine Zulagen. Doch derzeit können 68 Prozent der Einzahlungen als Sonderausgabe für die Altersvorsorge abgesetzt werden. Der Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozent, bis ab 2025 die volle Beitragssumme geltend gemacht werden kann. Der Steuervorteil gilt bis zu einem Höchstbetrag von 20 000 Euro pro Jahr und Person. Im Gegenzug werden die Rentenauszahlungen besteuert.

Vor allem Selbstständige, die häufig schwankende Einnahmen haben, könnten hiervon profitieren – zumindest in der Theorie: Sie sind mit ihren Beitragszahlung flexibel, legen das Geld zurück, wenn es da ist. Nach Angaben der Stiftung Warentest gibt es aber erst wenige Produkte, die eine solche Flexibilität wirklich zulassen. Immer noch dominieren klassische Rentenversicherungen und Kapitallebensversicherungen den Markt. Für Selbstständige, die keinen Anspruch auf die Riester-Förderung haben, ist die Rürup-Rente dennoch eine interessante Alternative.

Henning Zander

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