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Die Spieler des FC Bayern haben viel zu feiern, doch dem Verein könnten juristische Schwierigkeiten drohen.

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Update

Antrag beim Amtsgericht München: Bayern München könnte aus Vereinsregister gelöscht werden

Ein Jura-Professor aus Osnabrück will Bayern München aus dem Vereinsregister löschen lassen, weil der Klub zu viel Umsatz macht.

Den FC Bayern München e.V. könnte es bald nicht mehr geben. Der Jura-Professor Lars Leuschner will den Klub aus dem Vereinsregister löschen lassen, weil er zu viel Umsatz macht. Um dies zu erreichen hat Leuschner, der Professor für bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht an der Universität Osnabrück ist, einen Antrag beim Amtsgericht München eingereicht, berichtet "Zeit Online".

Leuschner beruft sich dabei auf eine angebliche "Rechtsnormverfehlung". Demnach erfülle der FC Bayern nicht mehr die Voraussetzungen, um als Verein zu gelten, begründet Leuschner, der selbst großer Bayern-Fan ist. "Es hat sich eine Rechtsauffassung entwickelt, die, würde man sie ernst nehmen, viele funktionierende Vereinsstrukturen vor kaum lösbare Probleme stellen", sagt er bei "Zeit Online".

Auch andere Bundesliga-Vereine könnten Probleme bekommen

Leuschners Initiative knüpft an den Fall des ADAC an. Der deutsche Automobilclub hatte sich im Zuge des Skandals um Preisverleihungen wie den Gelben Engel eine Strukturreform verpasst. Die hohen Umsätze der ADAC-Unternehmungen standen im Widerspruch zu den ideellen Zwecken des Vereins. Der ADAC sah sich zum Handeln gezwungen. „Der FC Bayern München e.V. verfügt über ganz ähnliche Strukturen“, äußerte Leuschner in diesem Zusammenhang vor kurzem im Deutschlandradio Kultur. Der Verein sei „Mehrheitsgesellschafter von millionen-, ja milliardenschweren Unternehmungen“.

Die FC Bayern München AG setzt rund eine halbe Milliarde Euro pro Saison um. Der Verein hält mit 75,01 Prozent die Mehrheit der AG. Jeweils 8,33 Prozent entfallen auf die Unternehmen Adidas, Allianz und Audi. Vereinspräsident Karl Hopfner führt zugleich den Aufsichtsrat an. Ende November soll beide Funktionen wieder sein designierter Nachfolger und Vorgänger Uli Hoeneß übernehmen.

Der Vorstoß tangiert die 50+1-Regel

Spannend für die Bundesliga und die Deutsche Fußball Liga (DFL) ist Leuschners Vorstoß deshalb, weil er die 50+1-Regel tangiert. Sie schreibt im deutschen Profifußball die Kontrolle durch die Lizenzvereine zwingend vor. Sie soll dafür sorgen, dass in der Bundesliga im Gegensatz etwa zur englischen Premier League keine Investoren das Sagen innerhalb der Klubs übernehmen.

Die 50+1-Regel schreibe es den Bundesligavereinen geradezu vor, „einen entsprechenden herrschenden Einfluss, das heißt eine Mehrheitsbeteiligung an den Lizenzspielerabteilungen zu haben“, betont auch Leuschner. Der Professor schlussfolgert, dass der FC Bayern den Reformweg des ADAC etwa gar nicht kopieren könne.

Der Bundesgerichtshof hatte vor mehr als 30 Jahren, als die Umsätze im Profifußball noch weit entfernt waren von den heutigen Summen, eine klare Entscheidung getroffen. Wenn sich ein Verein unternehmerisch betätigt, dies aber in selbstständigen Tochtergesellschaften geschehe, sei dieses Vorgehen dem Verein nicht zuzuordnen. Es bleibt abzuwarten, ob das Münchner Amtsgericht anders entscheidet. Immerhin könnte ein Professor aus Niedersachsen zur rechtlichen Klarheit im Milliardenspiel Fußball-Bundesliga beitragen. (dpa/Tsp)

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