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Abschied auf Zeit - oder für immer? Schalkes Chef Clemens Tönnies steht unter Druck.

© Guido Kirchner/dpa

Der Fall Clemens Tönnies: Ethik-Kommission vertagt ihr Statement

An diesem Donnerstag wollte das Gremium des DFB wegen Tönnies' rassistischer Äußerungen zusammentreffen. Tat es auch, sagte dazu aber nichts.

Die Ethik-Kommission des Deutschen Fußball-Bundes äußert sich vorerst nicht zum Fall von Schalke-Boss Clemens Tönnies. Das Gremium, dem der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, vorsitzt, habe sich in dieser Frage vertagt, hieß es aus der DFB-Zentrale in Frankfurt. Wann es eine Entscheidung seitens der Kommission gibt, ließ ein Sprecher offen. Medienberichten zufolge sollte Tönnies am Donnerstag telefonisch von der Kommission angehört werden.

Der Aufsichtsratsvorsitzende des Revierclubs FC Schalke 04 war Anfang des Monats mit Aussagen zu Steuererhöhungen im Kampf gegen den Klimawandel in die Schlagzeilen geraten. Medienberichten zufolge sagte Tönnies, man solle stattdessen lieber 20 Kraftwerke in Afrika pro Jahr finanzieren. „Dann würden die Afrikaner aufhören, Bäume zu fällen, und sie hören auf, wenn es dunkel ist, Kinder zu produzieren.“ Später entschuldigte sich der 63 Jahre alte Unternehmer.

Mitglieder der Ethikkommission. Bernd Knobloch (l.), der Vorsitzende Nikolaus Schneider und Anja Martin.
Mitglieder der Ethikkommission. Bernd Knobloch (l.), der Vorsitzende Nikolaus Schneider und Anja Martin.

© Andreas Arnold/dpa

Das Entwicklungshilfswerk Misereor nannte die Einlassungen „zweifellos von rassistischen Stereotypen geprägt“. Der Afrika-Beauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU), bezeichnete Tönnies' Wortwahl als „völlig inakzeptabel“. Der Jüdische Weltkongress forderte den Rücktritt. Der Schalke-Ehrenrat stufte indes die Rassismusvorwürfe gegen Tönnies als unbegründet ein; gleichwohl lässt der Aufsichtsratsvorsitzende derzeit sein Amt auf eigenen Vorschlag hin ruhen.

Die DFB-Ethikkommission soll laut Angaben auf der Website „in allen Fällen, die der Integrität und dem Ansehen des DFB und seiner Mitgliedsverbände schaden, insbesondere bei illegalen und unethischen Verhaltensweisen, Ermittlungen aufnehmen“. In diesem Zusammenhang ist das Gremium berechtigt, Untersuchungen einzuleiten und bei hinreichendem Tatverdacht Anklage bei der Ethik-Kammer des Sportgerichts zu erheben. (KNA)

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