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Doping: Vier Jahre für Epo

Der neue Wada-Code birgt flexiblere und härtere Strafen. So würde Radprofi Rasmussen unter diesen Bedingungen zur Tour de France nicht zugelassen werden. Am 1. Januar 2009 soll der Code in Kraft treten.

Hätte die diesjährige Tour de France im Jahr 2009 stattgefunden, hätte sie einen Skandal weniger gehabt. Der dänische Radprofi Michael Rasmussen hatte zuvor jeweils zwei Verwarnungen vom Radsportweltverband und vom dänischen Radsportverband wegen falscher oder mangelnder Informationen über seine Aufenthaltsorte kassiert, ist aber erst während der Rundfahrt von seinem Arbeitgeber entlassen worden. Im Jahr 2009 aber würde er erst gar nicht zur Tour zugelassen werden, weil er sich sofort wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Richtlinien verantworten müsste.

Möglich macht das der neue Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (Wada), dessen Entwurf gestern veröffentlicht worden ist und der am 1. Januar 2009 verbindlich in Kraft treten soll. Er regelt unter anderem, dass Missed Tests oder Verstöße gegen die Aufenthaltsinformationspflicht unterschiedlicher Verbände addiert werden müssen. Bei Rasmussen hätten zwei plus zwei Vergehen endlich vier ergeben. Bereits drei Missed Tests innerhalb von 18 Monaten zählen als Verstoß gegen die Richtlinien.

Der neue Wada-Code beinhaltet noch viele weitere Änderungen, darunter sehr bedeutende. Vor allem ist das Strafmaß für den einzelnen Dopingfall flexibler geworden. „Zukünftig werden alle möglichen Umstände einbezogen“, sagt Anja Berninger, Justiziarin der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada). Sie begrüßt auch die neuen Standards für Datensicherheit und einen verbesserten Jugendschutz. Bei besonders schweren Vergehen wie Anabolika-Missbrauch oder der Einnahme des Blutdopingmittels Epo kann ein Athlet nicht wie zuvor für zwei Jahre gesperrt werden, sondern für bis zu vier Jahre. Zudem führt die Wada eine Kronzeugenregelung ein, die sich strafmildernd auswirken kann. Einem Athleten, der Hintermänner aufdeckt, können bis zu drei Viertel der maximalen Sperre erlassen werden. „Das ist absolut erfreulich“, sagt Anja Berninger.

Die Nada klagt jedoch gegen eine Änderung im „International Standard for Testing“. Demnach müssen Athleten für jeden Tag im Jahr eine Stunde angeben, zu der sie für Dopingtests an einem Ort zu erreichen sind. „Das ist eine wahnsinnige Zumutung für die Athleten, und es bringt nicht viel, weil sich manche Dopingmittel innerhalb von zwölf Stunden abbauen“, sagt Anja Berninger. Die Nada bevorzugt gegenwärtig die aktuelle deutsche Regelung mit einer Abmeldepflicht innerhalb von 24 Stunden. Rasmussen aber hätte gegen beide Regelungen verstoßen. Der Däne hatte wiederholt falsche Angaben gemacht.

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