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Sport: Ein Gefühl von Rechtsfrieden

Viele Weggefährten der Verurteilten und Betroffene begrüßen die Schuldsprüche

Berlin - Robert Hoyzer starrte vor sich hin. Sein Gesicht blieb fast regungslos, es war gestern sehr schwer zu erkennen, wie er im Saal 500 des Landgerichts Berlin sein Urteil aufgenommen hat. Zwei Jahre und fünf Monate muss der frühere Fußballschiedsrichter ins Gefängnis, das hat die 12. Strafkammer entschieden. Ante Sapina, der Drahtzieher des Wettskandals und neben Hoyzer die zweite Hauptfigur in der Affäre, muss für zwei Jahre und elf Monate ins Gefängnis. Auch er zeigte keine Regung.

Prozessbeobachter dagegen reagierten durchaus emotional auf die Urteile. Der frühere Bundesliga-Schiedsrichter Lutz Michael Fröhlich aus Berlin, der ganz wesentlich an der Aufdeckung des Skandals beteiligt war, sagte: „Kompliment an das Gericht. Dass Robert Hoyzer, entgegen dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft, keine Bewährung erhalten hat, empfinde ich als angemessen. Eine Bewährungsstrafe hätte ich angesichts des Schadens als falsch empfunden.“ Für Fröhlich war Hoyzers Auftritt vor Gericht „von Anfang an eine Inszenierung“. Der frühere Unparteiische habe „eine öffentliche Läuterung nur vorgegaukelt. Aber zum Glück hat ihm das Gericht dies nicht abgenommen.“ Fröhlich hatte nach dem von Hoyzer manipulierten Pokalspiel Paderborn – Hamburger SV mit Hoyzer gesprochen und seinen Verdacht einer möglichen Manipulation erwähnt. Trotzdem, das hat auch das Gericht festgestellt, hat Hoyzer weiterhin manipuliert. „Der ist da ja schon mit einer gewissen Dreistigkeit vorgegangen“, sagte Fröhlich. „Der hat mich damals ja nach Strich und Faden belogen.“ Dass der mitangeklagte Schiedsrichter Dominik Marks mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten davongekommen ist, empfindet Fröhlich „als angemessen“.

Gerhard Müller, Vorsitzender des Schiedsrichterausschusses des Berliner Fußball-Verbands, sieht vor allem den „moralischen Schaden“, den der 26-Jährige durch seine Manipulationen angerichtet habe. „Er hat ja zudem noch versucht, andere in die Betrügereien zu verwickeln.“ Die Bewährungsstrafe für Marks empfindet er als „angemessen“. Der habe nicht so zielgerichtet gehandelt wie Hoyzer.

Für Mirko Marjanovic, Wirt des Vereinsheims des FC Spandau, sind die Strafen für Ante Sapina und Hoyzer dagegen „zu milde“. Der Kroate kennt seinen Landsmann Sapina sowie Hoyzer seit Jahren. Schließlich sei Schaden in Millionenhöhe entstanden. Aber auch die Strafen für Filip und Milan Sapina, die Brüder von Ante, sind ihm zu gering. Milan und Filip Sapina wurden zu einem Jahr und vier Monaten beziehungsweise einem Jahr Gefängnis verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht hielt ihnen zugute, dass sie wenig über die Einzelheiten der Wetteinsätze ihres Bruders gewusst hätten. Marjanovic sieht das ganz anders. „Die haben alle in einem Boot gesessen. Das ist eine Familie. Da kennt man die Dinge des anderen.“ Dass Marks dagegen Gefängnis erspart geblieben ist, das geht für Markanovic „in Ordnung“.

Nur Toni Petrina hätte Hoyzer eine Bewährungsstrafe gewünscht. Er sieht Hoyzer eher als einen Verführten. „Der Ante hat doch mit Geld vor Hoyzers Nase gewedelt“, sagt der Vorsitzende der Berliner Fußball-AG Oberliga/Regionalliga. Petrina kennt Ante Sapina seit vielen Jahren. Nach Agenturberichten könnte den Sapinas möglicherweise eine Anklage in Griechenland drohen. Hoyzer hatte im Prozess ausgesagt, dass die Brüder auch in Griechenland Wetten getätigt hätten.

Noch sind die Urteile allerdings nicht rechtskräftig. Die Verteidiger von Ante Sapina und Hoyzer wollen Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Hoyzers Anwalt Thomas Hermes war vom Urteil „sehr enttäuscht“. Dies sei ein falsches Signal, weil der geständige Hoyzer härter bestraft worden sei als Marks, der wenig gesagt habe. Wenn Hermes Rechtsmittel einlegt, dann wird über die Revision erst in ein paar Monaten entschieden. Selbst wenn die Revision abgewiesen werden sollte, müsste Hoyzer vermutlich erst nach der WM 2006 in Haft. Marks’ Anwältin Astrid Koch überlegt noch, ob sie in Revision gehen soll.

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