zum Hauptinhalt
Bekam mit seiner Klage Recht: Mainz' Ex-Torhüter Heinz Müller.

© imago

Update

Forderung der Spielergewerkschaft: Kommt der Tarifvertrag für Profifußballer?

Befristete Verträge im Profisport könnten bald der Vergangenheit angehören - das Gerichtsurteil im Fall des Mainzer-Ex-Torwarts Heinz Müller wird heftig diskutiert. Die Deutsche Fußball-Liga reagiert noch gelassen.

Das brisante Gerichtsurteil zur Befristung von Verträgen im Profisport hat den deutschen Fußball aufgeschreckt. Vereine befürchten, ihre Spieler nicht mehr wie bisher mit einem Zwei- oder Dreijahresvertrag nach dem anderen ausstatten zu können, sondern sie stattdessen bis zur Rente teuer bezahlen zu müssen. Diese Sorge teile er „voll und ganz“, sagte der für Rechtsfragen zuständige DFB-Vizepräsident Rainer Koch gegenüber „Sport1“. Von einer Panik kann in der Branche aber dennoch keine Rede sein. Denn Clubs und Verbände setzen darauf, dass das Arbeitsgerichts-Urteil im Fall des früheren Bundesliga-Torwarts Heinz Müller einfach von der nächsten Instanz gekippt wird. „Für mich steht außer Frage, dass das allgemeine Arbeitsrecht im Fußball so nicht gelten kann“, erklärte Koch.

Am Tag nach dem Urteil prallten weiter zwei Rechtsauffassungen aufeinander. Das Arbeitsgericht Mainz hatte am Dienstag entschieden, dass die Befristung von Arbeitsverträgen auch im Profisport nur dann zulässig ist, wenn sie eine Gesamtdauer von zwei Jahren nicht überschreitet oder wenn es dafür einen sachlichen Grund gibt - etwa das ausdrückliche Einverständnis eines Spielers oder „die Eigenart der Arbeitsleistung“, wie es im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge heißt. „Es gibt durchaus Juristen, die diese Einschätzung teilen. Wir haben die Liga schon vor Jahren auf diese Problematik hingewiesen“, sagte Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Spielergewerkschaft VdV, der Deutschen Presse-Agentur.

"Spieler, Clubs und Verbände würden gleichermaßen profitieren"

Die Fußball-Branche hält dagegen. Ihr Argument: Der Profisport sei so speziell, dass allein darin schon ein sachlicher Grund für befristete Verträge liege. „Man kann den Profisport nicht mit anderen Branchen vergleichen, weil ein Sportler nur eine begrenzte Zeit seinen Beruf ausüben kann. Auch deshalb verdienen Fußballer viel mehr Geld als normale Angestellte“, sagte der prominente Sportrechts-Anwalt Christoph Schickhardt der „Bild“-Zeitung (Mittwoch). „Das Gericht hat diese Besonderheit der Branche offenbar nicht gewürdigt. Für mich ist klar: Das Urteil kann so keinen Bestand haben.“ Als Ausweg aus diesem Grundsatzstreit fordert die Vereinigung der Vertragsfußballspieler erneut einen Tarifvertrag für Profifußballer.

„Rechtssicherheit kann man nur durch einen Tarifvertrag schaffen. Der Fußball kann kein Interesse daran haben, dauerhaft in einer solchen Unsicherheit zu leben“, meinte Baranowsky. Ein solcher Tarifvertrag könne die Befristung von Verträgen verbindlich regeln - ganz im Sinne des bisherigen Systems, aber ohne Rechtsunsicherheit. „Sollte das Urteil von Mainz rechtskräftig werden, wäre das alles andere als praxistauglich“, argumentiert der VdV-Geschäftsführer. „Wie soll das dann funktionieren? Welche Kündigungsgründe gibt es für Fußballer mit einem unbefristeten Vertrag? Von einem Tarifvertrag dagegen würden Spieler, Clubs und Verbände gleichermaßen profitieren.“

Ältere Spieler im Vorteil

Der Fall Müller zeigt allerdings deutlich, dass es unter den Profifußballern unterschiedliche Interessen gibt. Junge, aufstrebende Spieler profitieren von befristeten Verträgen, weil sie ihnen regelmäßige Vereinswechsel, mögliche Karrieresprünge und stetig steigende Verdienstmöglichkeiten eröffnen. Ältere Spieler, die wie der frühere Mainzer Torwart im Jahr 2012 kurz vor dem Karriereende stehen, haben dagegen ein Interesse an einer möglichst langfristigen Bindung. Der damals 34-Jährige unterschrieb 2012 noch einmal einen Zweijahresvertrag und klagte später erfolgreich auf „Feststellung des Fortbestandes als unbefristetes Arbeitsverhältnis“. Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, stünde er wieder bei Mainz 05 unter Vertrag - obwohl er seine Karriere schon 2014 beendet hat.

„Wir haben die Rahmenbedingungen nicht entwickelt. Es wurden einfach nur die Gesetze angewandt, die in Deutschland und Europa gelten“, sagte Müllers Anwalt Horst Kletke der „Bild“. In der Folge wird sich dieser Fall nun ziehen. Mainz 05 hat bereits angekündigt, vor das Landesarbeits- und notfalls vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false