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Hooligans: Innenstadtverbot rechtens

Gewaltbereite Fußball-Anhänger von Eintracht Braunschweig, die beim letzten Spiel der vergangenen Saison in der Innenstadt randaliert hatten, dürfen bei Eintracht-Heimspielen den Stadionbereich und den Hauptbahnhof nicht mehr betreten.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig habe Eilanträge von sechs Hooligans gegen das entsprechende Verbot der Stadt abgelehnt, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit (Az: 5 B 154/13).

Am 19. Mai hatte es nach dem Zweitligaspiel der Eintracht gegen den FSV Frankfurt in der Braunschweiger Innenstadt gewalttätige Ausschreitungen gegeben. Dabei wurden rund 30 Polizisten zum Teil schwer verletzt. Als Folge hatte die Stadt gegen zahlreiche Hooligans Aufenthaltsverbote verfügt, die bis zum Ende der Saison gelten.

Es bestehe ein hinreichender Tatverdacht, dass die Kläger an den Angriffen auf die Polizei beteiligt waren, entschied das Gericht. Für das Betretungsverbot sei es nicht zwingend erforderlich, dass sie bereits wegen einer Straftat verurteilt wurden. Es reiche aus, dass sie in der gewaltbereiten Szene selbst auffällig geworden seien. Denn Straftaten von Szene-Mitgliedern zeigten immer wieder, dass die Gegenwart Gleichgesinnter die Gewaltbereitschaft erhöhe, hieß es in der Begründung. Von der Eintracht zudem ausgesprochene Stadionverbote gegen die Hooligans waren nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. (dpa)

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