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Eilantrag abgelehnt: Rückschlag für Pechstein: Training mit dem Team bleibt verboten

Das Schweizer Bundesgericht hat am Dienstag erneut einen Eilantrag der Eisschnellläuferin abgelehnt. Mit ihrem siebten juristischen Antrag wollte die 38 Jahre alte Berlinerin eine sofortige Trainings-Erlaubnis und die Teilnahme an Sommer-Wettkämpfen erwirken.

Berlin - Wieder ein Dämpfer für Claudia Pechstein, aber die Hoffnung bleibt: Das Schweizer Bundesgericht hat am Dienstag erneut einen Eilantrag der Eisschnelllauf-Olympiasiegerin abgelehnt. Mit ihrem siebten juristischen Antrag wollte die 38 Jahre alte Berlinerin eine sofortige Trainings-Erlaubnis und die Teilnahme an Sommer-Wettkämpfen erwirken. Jetzt bleibt ihr nur die Hoffnung auf eine positive Entscheidung der Schweizer Richter in ihrem Kampf um die Aufnahme eines Revisionsverfahrens vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas.

Das höchste Schweizer Zivilgericht kündigte nach Mitteilung des Pechstein-Anwaltes Simon Bergmann an, über den Hauptantrag zur Aufnahme der Revision und damit der Aufhebung der Sperre „bis Ende Juli 2010“ zu entscheiden. Die bis zum 8. Februar 2011 gesperrte Pechstein bleibt somit von Trainingsmaßnahmen der Deutschen Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) ausgeschlossen.

Die DESG sieht in der Ablehnung des Eilantrages keinen Hinweis auf das mögliche Hauptverfahren. „Aus der Ablehnung ziehe ich keine Schlüsse für das Revisionsverfahren in eine Richtung. Ich denke, dass Claudia Pechstein vonseiten der Wissenschaftler und deren neuesten Erkenntnissen weiter gut aufgestellt ist“, sagte Sportdirektor Günter Schumacher.

Pechstein hatte mit dem Eilantrag die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt, nachdem Hämatologen bei ihr die Blutanomalie „hereditäre Sphärozytose“ diagnostiziert und Doping als Ursache ihres erhöhten Retikulozyten-Wertes ausgeschlossen hatten. (dpa)

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