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Im Spiel gegen Hannover. Schiedsrichter Sascha Stegemann (2.v.r) zeigt Schalkes Klaas-Jan Huntelaar (3.v.l.) die Rote Karte.

© dpa

Schalkes Klaas-Jan Huntelaar: Sinnlose Bewährung

Das Sportgericht des DFB hat Klaas-Jan Huntelaar zu sechs Spielen Sperre verurteilt - und zwei davon zur Bewährung ausgesetzt - falls sich der Schalker bis zum Januar 2016 keine Rote Karte einfängt. Ein seltsames Urteil, findet unser Autor.

Um es klar zu stellen: Im Strafrecht ist die Möglichkeit, eine Strafe zur Bewährung auszusetzen, absolut sinnvoll. Es gibt jenen Tätern eine zweite Chance, die einmalig und versehentlich einen Fehler begangen haben und sich bessern wollen. Die Bewährung ist mitunter mit der Einschränkung der persönlichen Freiheit verbunden, zum Beispiel mit dem Verrichten von Sozialstunden. Aus diesem Grund aber ergibt eine Bewährung im Fußball keinen Sinn.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Mittwoch den Schalker Stürmer Klaas-Jan Huntelaar nach seiner Roten Karte nun zu sechs Spielen Sperre verurteilt und davon zwei Spiele Sperre zur Bewährung ausgesetzt. Diese muss der Niederländer nur absitzen, wenn er bis zum 30. Januar 2016 keine weitere Rote Karte erhält. Das aber ist eine gefährliche Entscheidung, weil sie die persönliche Freiheit des Spielers auf dem Platz beschneidet und damit direkt in das Spiel eingreift.

Es gibt im Fußball neben bösartigen Fouls auch Rote Karten, bei denen sich der Spieler einfach nur knapp verschätzt hat. Mitunter liegen nur Bruchteile von Sekunden zwischen einem spektakulären Tackling und einem harten Foul, das einen Platzverweis verdient hat. Man kann deshalb nur hoffen, dass Klaas-Jan Huntelaar trotz dieses Urteils seine Spielweise nicht ändert und weiterhin ohne Hemmungen die Zweikämpfe sucht. Denn nur so kann man auf hohem Niveau Fußball spielen. Womöglich aber wollte das Sportgericht mit diesem Urteil einerseits das Gesicht des DFB-Kontrollausschusses wahren, der mit sechs Spielen eine ungewöhnlich hohe Strafe verhängt hatte. Und gleichzeitig vermeiden, dass in Zukunft die Vereine das Sportgericht nach jeder Roten Karte anrufen, um die Strafe zu mindern.

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